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Auswertungen auf einem Papier gedruckt

Reportingpflichten

Corporate Sustainability Reporting Directive und EU-Taxonomie

Anfang des Jahres wurde die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gestoppt bzw. zunächst für zwei Jahre ausgesetzt (Stop-the-Clock-Verfahren). Im Rahmen des sogenannten Omnibusverfahrens soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung nun vor allem für KMU vereinfacht werden.

Stand heute bedeutet dies Folgendes:

1. NFRD statt CSRD
  • Aktuell gelten für die Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach wie vor die Anforderungen aus der Non Financial Reporting Directive (NFRD: Richtlinie (EU) 2014/95). In Deutschland sind diese über das sogenannte CSR-RUG, also das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, im nationalen Recht verankert.

    Für Unternehmen, die schon von der NFRD betroffen waren, ändert sich also gar nichts. Dazu zählen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 MitarbeiterInnen. Diese müssen eine nicht-finanzielle Berichterstattung nach internationalen Standards erstellen und sind auch weiterhin verpflichtet, ihre Taxonomiequote bzw. die Green Asset Ratio (Banken) zu ermitteln.

2. Keine Taxonomiepflicht
  • Die EU-Taxonomie muss im Gegensatz zur CSRD nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Sie gilt seit ihrem Inkrafttreten im Juli 2020 europaweit. Zwischen CSRD und Taxonomie herrscht beim Anwenderkreis ein dynamischer Rechtsverweis. Entsprechend gilt das Stop-the-Clock-Verfahren auch für die Taxonomie. Perspektivisch wird der Anwenderkreis für die Taxonomie wohl von der CSRD entkoppelt und neu definiert, und die Schwellenwerte in Bezug auf MitarbeiterInnenzahl und Umsatz, die zu einer Berichtspflicht führen, werden wohl deutlich höher liegen.

    Auswirkungen auf die BIB-Kunden

    Auch die BIB-Kunden, die eigentlich ab diesem Jahr unter die CSRD gefallen wären, sind Stand heute nicht berichtspflichtig. Sie müssen also weder einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD noch eine Taxonomiequote veröffentlichen. 

3. ESG-Fragebögen und Risikobetrachtung
  • Für unsere institutionellen Kunden ist außerdem wichtig zu wissen, dass das sogenannte ESG-Risikoscoring NICHT von diesen Entwicklungen betroffen ist. Hier geht es um die Erfüllung von BaFin-Auflagen, die weiterhin Gültigkeit haben. Die ESG-Fragebögen sind also nach wie vor relevant.

    Das gesamte ESG-Thema ist auch weiterhin von großer Bedeutung. Denn dabei ging es nie nur um die Erfüllung gesetzlicher Regularien, sondern um wirtschaftsstrategische Themen und Entwicklungen. Der Klimawandel, das Artensterben, eine zunehmende Umweltzerstörung sowie schlechte Unternehmenskulturen und Arbeitsbedingungen stellen tatsächliche, bereits vorhandene wirtschaftliche Risiken dar. Diese Risiken haben Einfluss auf die Geschäftsergebnisse von Unternehmen und künftig auch auf die Konditionen, zu denen es am Kapitalmarkt Geld gibt.


Kontakt

Sie haben inhaltliche Fragen zur EU-Taxonomie? Sprechen Sie uns gerne an. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zu klären, und freuen uns darauf, mit Ihnen in den Nachhaltigkeits-Dialog zu treten. Schreiben Sie einfach eine Mail an nachhaltigkeit@bib-fairbanking.de

Meike Lerner, Andreas Künzel und Mira Simpson (v.l.n.r.)