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Informationen rund um die nachhaltige Transformation und Regulatorik für Unternehmen gibt es viele – zu viele. Daher haben wir hier die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.
Informationen rund um die nachhaltige Transformation und Regulatorik für Unternehmen gibt es viele – zu viele. Daher haben wir hier die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.
Im Allgemeinen verstehen wir unter dem Begriff „nachhaltige Transformation“ die Notwendigkeit und den Willen, weniger umweltschädlich zu leben und zu wirtschaften und gleichzeitig mehr soziale Verantwortung zu übernehmen. Ziel ist es, dass alle heute lebenden Menschen ihre Bedürfnisse befriedigen, ohne künftigen Generationen diese Möglichkeit zu nehmen. Kurz: Wir wollen dahin kommen, dass es dauerhaft genug Ressourcen für alle gibt. Genau das entspricht der gängigen Definition von Nachhaltigkeit.
Die Realität sieht nach wie vor so aus, dass der Wohlstand und die Wirtschaftskraft der Industrienationen zulasten ärmerer Weltgegenden und künftiger Generationen geht. Während in den „reichen“ Nationen der CO2-Ausstoß im Vergleich extrem hoch ist, sind die Folgen des damit verbundenen Klimawandels in den „armen“ Ländern besonders früh und stark spürbar. Zum Beispiel in Form von Extremwetterereignissen und ihren oft katastrophalen Auswirkungen.
Dass der Klimawandel menschengemacht ist, darüber besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens. Auch die damit verbundenen Folgen für Mensch und Umwelt sind wissenschaftlich belegt und werden von der internationalen Staatengemeinschaft anerkannt. Als Konsequenz daraus haben die Vereinten Nationen 2015 das Pariser Klimaabkommen und die Agenda 2030 verabschiedet.
Während das Pariser Klimaabkommen hauptsächlich darauf zielt, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 °C zu beschränken, geht die Agenda 2030 darüber hinaus. Die darin definierten 17 Nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) sollen global für mehr ökologische, ökonomische und soziale Gerechtigkeit sorgen.
Auch die EU hat das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet und bekennt sich zur Erfüllung der SDGs. Damit die Regelwerke keine Papiertiger bleiben und die Mitgliedsstaaten befähigt werden, die Vorgaben zu erfüllen, wurde der European Green Deal aufgesetzt. Erklärtes Ziel ist die Schaffung des ersten klimaneutralen Kontinents: Bis 2050 will die EU keine Netto-Treibhausgase mehr ausstoßen; bis 2030 sollen diese Emissionen um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Dabei sollen auch soziale Folgen berücksichtigt und abgefedert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden in allen politischen Disziplinen – Verkehr, Energie, Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt etc. – Maßnahmen auf den Weg gebracht und umgesetzt. In Summe soll so der Wandel in diesen Disziplinen und damit die nachhaltige Transformation ermöglicht werden.
Eine Transformation der Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen Ausrichtung gibt es nicht gratis, sondern kostet im Gegenteil sehr viel Geld. Ein wichtiger Teil soll durch die Neuausrichtung der Kapitalströme zur Verfügung gestellt werden.
Einfach gesagt sollen neue Gesetze und Regulatoriken dazu führen, dass nachhaltiges Wirtschaften auf dem Kapitalmarkt noch stärker berücksichtigt wird. Wie das genau funktionieren kann, hat die EU in ihrer Sustainable-Finance-Strategie erarbeitet. Mit deren Umsetzung wurde dem Finanzmarkt – und damit auch den Banken – eine tragende Rolle auf dem Weg der nachhaltigen Transformation zugewiesen.
Tatsächlich besitzt der Finanzsektor als zentraler Vermittler zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern eine wichtige Lenkungswirkung, die nun im Sinne der nachhaltigen Entwicklung geltend gemacht werden soll. Konkret heißt das: weg von der Finanzierung umwelt-, klima- und sozialschädlicher Wirtschaftstätigkeiten hin zur Unterstützung nachhaltiger und transformationsfördernder Aktivitäten.
Dieses Anliegen spiegelt sich in verbindlichen Vorschriften wider, die aktuell Schritt für Schritt in Kraft treten und sich auch auf die Kunden der BIB und die Zusammenarbeit mit der Bank auswirken. Dazu zählen die EU-Taxonomieverordnung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder die BaFin-Vorgabe zur Berücksichtigung von ESG-Risiken im Kreditprozess.
Als Bank mit intrinsisch nachhaltiger Ausrichtung nehmen wir die aktive Rolle, die Banken bei der nachhaltigen Transformation zugewiesen wird, gerne an. In der Welt der nachhaltigen Geldanlagen sind wir von jeher zu Hause. Ob durch Nachhaltigkeitsfilter und strenge Anlagekriterien bei den Eigenanlagen, unser Mikrofinanz-Engagement oder durch die Ausrichtung auf die Sozial-, Gesundheits-, Wohnungs- und Energiewirtschaft im Kreditbereich: Unter dem Motto FAIR BANKING geben wir Kapital eine andere Richtung.
Aber auch für uns sind die neuen regulatorischen Anforderungen teils herausfordernd - vor allem dann, wenn sie mit einem Mehraufwand für unsere Kunden einhergehen. Ganz vermeiden lässt sich das sicherlich nicht. Wir können aber dafür sorgen, dass sich die Zusatzarbeit auf ein Minimum beschränkt. Zum Beispiel, indem wir das notwendige Wissen über Nachhaltigkeitsanforderungen vermitteln. Und vor allem, indem wir mit unseren Kunden ins Gespräch kommen.
Schicken Sie dazu gerne eine Mail an nachhaltigkeit@bib-fairbanking.de oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen, steigender Energiepreise und eines massiven Fachkräftemangels spielt ökologisches und soziales Unternehmertum eine ebenso wichtige Rolle wie ökonomische Faktoren. KonsumentInnen, aber auch GeschäftspartnerInnen möchten wissen, wie nachhaltig ein Unternehmen oder eine Institution ist, um Konsum- oder Geschäftsentscheidungen treffen zu können. Dazu müssen möglichst viele Unternehmen möglichst einheitlich über ihre nachhaltigen Aktivitäten berichten. Genau diesen Bedarf soll die CSRD decken.
Mit der CSRD besteht nicht nur die Pflicht zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung; sie stellt auch spezielle Anforderungen an die Umsetzung. Die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) liefern ein standardisiertes Rahmenwerk, an das sich berichtspflichtige Unternehmen halten müssen.
Vor allem geben die ESRS einen Themenkanon aus den Bereichen Environmental, Social und Governance (ESG) vor, zu dem Unternehmen konkret Stellung beziehen sollen. Insgesamt umfassen die ESRS über 100 Themen und mehr als 1.000 einzelne Datenpunkte.
Die Ermittlung der Taxonomiequote ist mit einigem Aufwand verbunden; zugleich sind Sinn und Zweck dieser Aufgabe für viele Unternehmen nicht klar. Hintergrund der EU-Taxonomie ist der European Green Deal und die damit verbundene Sustainable-Finance-Strategie der EU.
Und darum geht's: Die Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft – die dringend notwendig ist, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen – geht mit erheblichen Kosten einher. Die Weltbank errechnete, dass jedes Jahr rund 270 Mrd. Euro zusätzlich benötigt werden, um den Umbau voranzubringen.
Dieses Geld soll per Umweg über die Finanzwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Konkret hat die EU ein ganzes Bündel an Gesetzen erlassen, um die Finanzströme - die Investitionen der Anleger - in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Damit dies gelingt, muss klar sein, was eine nachhaltige Wirtschaftsaktivität ausmacht. Und genau das definiert die EU-Taxonomie. Sie bildet somit ein wichtiges Fundament für die nachhaltige Transformation und liefert InvestorInnen eine Richtschnur für ihre Investitionsentscheidungen. Damit soll auch die Vergleichbarkeit nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten zwischen Unternehmen verbessert werden.
Die EU-Taxonomie umfasst die technischen Bewertungskriterien für insgesamt sechs Umweltziele:
In den Bewertungskriterien ist genau beschrieben, was eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig auszeichnet. Die Beschreibung der Wirtschaftstätigkeiten erfolgt nicht in der EU-Taxonomie, sondern in gesonderten Verordnungen (EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2485.
Unternehmen, die unter die Taxonomiepflicht fallen, müssen drei Schritte durchlaufen, um zur Taxonomiequote zu gelangen:
Die Taxonomiequote ist Bestandteil der Berichterstattung und Teil des Lageberichts. Entsprechend handelt es sich nicht um eine freiwillige Angabe, sondern um eine Pflicht.
Berichtspflichtige Unternehmen müssen nicht zu allen, sondern nur zu den relevanten Themen der ESRS berichten. Um diese zu identifizieren, wird die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Dabei geht es einerseits um die Auswirkungen des Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt und andererseits um die Frage, welche sozialen und Umweltfaktoren die finanzielle Leistung des Unternehmens beeinflussen. Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein Kernstück der CSRD, auf die besonders viel Wert gelegt wird. Sie soll den Fokus auf den tatsächlichen Wirkungsgrad entlang der Wertschöpfungskette richten und verhindern, dass Unternehmen zu Nachhaltigkeitsthemen berichten, die keine oder nur geringe Auswirkungen haben.
Die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse ist genau definiert. Sie steht ziemlich am Anfang des gesamten Berichtsprozesses und sollte mit großer Sorgfalt durchgeführt werden. Unser Tipp: Es gibt mittlerweile zahlreiche Softwarelösungen, die die Berichterstellung und die Wesentlichkeitsanalyse deutlich vereinfachen. Erkundigen Sie sich, welche Anbieter in Ihrer Branche besonders aktiv sind.
Schon vor Einführung der CSRD konnten ambitionierte Unternehmen freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen - zum Beispiel nach den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK).
Auch Banken fallen unter bestimmten Voraussetzungen unter die Pflicht zur Erstellung einer Nachhaltigkeitserklärung als Teil des Lageberichts.
Eine Besonderheit im Vergleich zu Unternehmen oder Institutionen ist, dass Banken den größten Einfluss, aber auch die größten Risiken durch die Investitionen haben, die sie tätigen. Konkret: Das Geld, das Banken in Form von Krediten oder anderen Investitionen (etwa in Fonds oder Wertpapiere) ausgeben, hat die größte Wirkung – auch mit Blick auf die Nachhaltigkeit. Darum müssen Banken sehr genau ihr Kreditbuch und ihre Eigenanlagen unter die Lupe nehmen, um zum Beispiel die finanzierten Emissionen zu ermitteln. Die BIB agiert seit vielen Jahren nach dem FAIR BANKING-Prinzip und nutzt bei den Anlagegeschäften im Vermögensmanagement schon lange Nachhaltigkeitsfilter.
Besonderes Augenmerk gilt den Krediten – das wichtigste Geschäftsfeld der BIB. Die Nachhaltigkeitserklärungen, die unsere Kunden nach CSRD erstellen, liefern uns die notwendigen Informationen für unsere eigene Nachhaltigkeitserklärung. So hat die Berichterstattung für Sie auch etwas Positives: Sie stellen den Banken, mit denen Sie zusammenarbeiten, ganz automatisch die notwendigen Informationen bereit, deren Abfrage andernfalls erheblichen Zusatzaufwand verursachen würde.
Auch Banken fallen unter die Taxonomiepflicht. Das ist sinnvoll, weil sie als Vermittler zwischen InvestorInnen und Unternehmen agieren. Sie beraten private und institutionelle KundInnen bei der Geldanlage und üben durch die vergebenen Kredite Einfluss auf die Entwicklung von Unternehmen aus.
Die Taxonomie spielt innerhalb der Banken in mehrfacher Hinsicht eine Rolle. Zum einen sind sie aufgrund der sogenannten Nachhaltigkeitspräferenzabfrage verpflichtet, InvestorInnen aktiv auf die gewünschte nachhaltige Anlagestrategie anzusprechen. Zum anderen müssen auch Banken Rechenschaft über die taxonomiefähigen und -konformen Aktivitäten ablegen.
Die Green Asset Ratio (GAR)
Bei Banken heißt die Taxonomiequote Green Asset Ratio (GAR) und setzt sich zusammen aus den Taxonomiequoten der Unternehmen, in welche die Bank investiert. Darum sind die Banken auf die Taxonomiequoten aus den nicht-finanziellen Berichten der Unternehmen angewiesen.
Im Klartext heißt das: Die Taxonomiequoten der Unternehmen haben direkten Einfluss auf die GAR der Bank. Entsprechend haben Banken ein Interesse an positiven Taxonomiequoten ihrer Kunden.