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Publikationen 

Entdecken Sie unsere ESG-Updates und unser FAIR BANKING-Magazin. Unsere Publikationen geben Ihnen transparente Einblicke in unsere werteorientierte Bank, die Nachhaltigkeit der Finanzwelt und Themen, die mit unserem FAIR BANKING verbunden sind. 

FABFinance-Newsletter

Unser FABFinance-Newsletter gibt Ihnen regelmäßig Einblicke in unterschiedliche Themen rund um "Female Finance". Die aktuellen Beiträge finden Sie auch hier.

Ausgabe 01/2025

Vorwort
  • Female Finance – Warum Frauen eine eigene Stimme brauchen

    Während Frauen in Deutschland heute in fast allen Branchen Spitzenpositionen besetzen, bleibt ihr Einfluss auf ihr eigenes Vermögen erstaunlich gering. Viele von ihnen führen Teams, tragen Verantwortung für Millionenbudgets – aber beim eigenen Geld überlassen sie Entscheidungen immer noch zu oft dem Zufall oder den Ratschlägen anderer. Das liegt nicht nur an Bescheidenheit oder Desinteresse, sondern auch an Strukturen, die Frauen beim Thema Finanzen noch immer benachteiligen.

    Finanzielle Selbstbestimmung braucht Wissen, Selbstvertrauen und eine Ansprache, die wirklich ankommt. Denn Frauen ticken beim Thema Geld oft anders: Sie denken langfristiger, ganzheitlicher, werteorientierter. Und genau deshalb brauchen sie beim Thema Finanzen Partner, die zuhören, verstehen und begleiten – und nicht nur verkaufen.

    Mit „FABFinance – Finanzielle Aufklärung und Beratung für Frauen“ hat die BIB FAIR BANKING in den vergangenen Monaten ein Angebot aufgebaut, das genau diese Anforderungen erfüllen soll. Warum? Weil wir mit unserem FAIR BANKING schon die perfekte Basis dafür geschaffen haben. Unsere Beratung orientiert sich seit jeher ausschließlich an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden, wir betrachten immer den Menschen, nicht den Geschäftsvorgang. Gleichzeitig leiten wir aus unserem FAIR BANKING-Prinzip auch den gezielten Auftrag ab, die Ungleichheit in der Vermögensbildung von Frauen und Männern zu lindern.

    Unser FABFinance Newsletter ist nur ein Weg, um Frauen für das Thema finanzielle Bildung zu begeistern und ein sogenanntes Upskilling zu bieten. In den kommenden Wochen und Monaten werden wir ein gezieltes Beratungsangebot sowie persönliche und digitale Veranstaltungen anbieten, über das wir hier regelmäßig informieren werden.

    Wir freuen uns darauf, mit Ihnen über Geld zu sprechen!

    Ihr BIB FABFinance-Team

Weniger Geld, schlechter angelegt
  • Die Lücke zwischen männlicher und weiblicher Vermögensbildung ist groß – und sie hat multiple Ursachen. Da wäre zunächst der Gender Pay Gap, der aktuell bei 16 Prozent liegt. Weniger Einkommen heißt, dass weniger Geld angelegt werden kann (laut einer Umfrage des Deutschen Bankenverbands aus 2024 durchschnittlich 400 Euro monatlich weniger). Das geringere Volumen wird dann auch noch renditeärmer angelegt. Zum einen, weil Frauen laut eigener Einschätzung über weniger Finanzwissen verfügen und sich ungern mit dem Thema beschäftigen. Zum anderen trauen sie sich auch seltener zu, komplexe Anlageentscheidungen selbst zu treffen[1]. Dieses geringere Selbstvertrauen wirkt wie eine unsichtbare Bremse: Es hält viele Frauen davon ab, überhaupt zu investieren oder Risiken einzugehen, die langfristig Rendite bringen.

    Doch das Problem liegt tiefer. Eine Untersuchung des Forschungsinstituts SAFE zeigt, dass Frauen in Beratungsgesprächen häufiger teurere, weniger flexible Produkte empfohlen bekommen[2]. Die Gründe sind vielfältig: Beraterinnen und Berater unterstellen Frauen oft eine höhere Risikoscheu, eine geringere Affinität zu Finanzthemen – und bedienen diese Stereotype mit Produkten, die zwar sicher, aber renditeschwach sind. Hinzu kommt, dass Frauen häufiger solche Produkte empfohlen werden, die mit einer höheren Provision für den Beratenden verbunden sind.

    Das Ergebnis ist ein kumulativer Nachteil: Weniger Erwerbseinkommen, weniger investiertes Kapital und geringere Erträge sorgen dafür, dass Frauen bei Renteneintritt über gut ein Viertel weniger Vermögen verfügen als Männer (vgl. Global Wealth Report 2022).

    Finanzielle Gleichstellung bedeutet also weit mehr als „Equal Pay“. Sie bedeutet: gleichen Zugang zu Finanzwissen, fairer Beratung, und das Bewusstsein, dass Geld kein Tabuthema ist, sondern ein Werkzeug für Freiheit.

Vermögen strukturieren – aber wie?
  • Wer sich bisher noch nicht so intensiv mit den eigenen Finanzen auseinandergesetzt hat, sollte sich zunächst mit der Vermögensstruktur beschäftigen. Dabei gilt es zu bedenken, dass eine gesunde Vermögensaufstellung kein starres Konstrukt ist, sondern ein lebendiger Organismus – ein Gleichgewicht aus Sicherheit, Rendite und Flexibilität. Und ein Abbild der jeweiligen Lebenssituation.

    Für Einsteigerinnen ist es auf jeden Fall ratsam, die Basis für eine Vermögensstrukturierung in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Bank zu legen. Gemeinsam mit einer Beraterin oder einem Berater wird im ersten Schritt zunächst für Klarheit gesorgt: Wofür will ich mein Geld einsetzen und wieviel Sicherheit ist mir wichtig? Die Zielsetzung – sei es finanzielle Unabhängigkeit, Altersvorsorge, Bildung der Kinder oder ein selbst bestimmter Ruhestand – entscheidet darüber, wie das vorhandene Geld sinnvoll eingesetzt werden kann.

    Das Ergebnis wird ein Mix aus den notwendigen Versicherungen in Kombination mit klassischen Spar- und Anlageprodukten sein und ist sehr individuell. Aber trotz aller individueller Besonderheiten gibt es drei Fallen, in die sehr viele Frauen tappen:

    • Verweilen im sicheren Hafen: Viele erfolgreiche Frauen haben einen großen Teil ihres Vermögens auf Sparkonten oder in sicheren Anlagen. Die Folge: Verluste durch Inflation, verpasste Renditen.

    • Keine Planung bei Lebensphasenwechseln: Wenn z. B. Mutterschaft, Pflege von Angehörigen oder Firmenverantwortung hinzukommen – das Portfolio bleibt oft unverändert.

    • Kostenblindheit: Hohe Ausgabeaufschläge, Managementgebühren, Performance-Gebühren etc. – die Rendite leidet.

    Neben Rendite- und Kostenfragen stellt sich auch die Frage, was Frau mit ihrem Geld bewirken will. Konkret sollte in einem Beratungsgespräch darum auch immer die sogenannte Nachhaltigkeitspräferenz abgefragt werden. Wer zum Beispiel verhindern will, dass das eigene Geld in umweltzerstörende Wirtschaftstätigkeiten fließt, kann dies ausschließen. Dabei muss langfristig nicht zwangsläufig auf Rendite verzichtet werden. Nachhaltige Geldanlagen gelten als weniger anfällig für Erschütterungen am Kapitalmarkt. Die Deutsche Bundesbank bestätigt, dass ESG-Kriterien – also Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung – zunehmend zu Stabilitätsfaktoren am Kapitalmarkt werden[3].

Die richtige Bank finden: Verstehen vor Verkaufen
  • Viele Frauen berichten, dass sie sich in Beratungsgesprächen bei ihrer Bank nicht ernst genommen fühlen. Da wird gefachsimpelt statt erklärt. Da wird verkauft statt verstanden. Da wird Mansplaining betrieben statt bedarfsorientiert beraten. Aber es gibt Unterschiede: Gute Banken erkennt man daran, dass sie Fragen stellen – und Antworten geben, die nicht von Provisionsinteressen getrieben sind.

    Für Frauen ist Vertrauen zentral. Sie wollen verstehen, nicht nur zustimmen. Eine Bank, die das ernst nimmt, spricht nicht in Produktnamen, sondern in Lebenszielen. Sie weiß, dass finanzielle Entscheidungen nicht im luftleeren Raum entstehen, sondern inmitten von Karriere, Familie, Partnerschaft und Verantwortung.

    Auch Transparenz ist ein Schlüssel: Versteht man die Kostenstruktur? Weiß man, woran die Bank verdient? Und ist sie bereit, offen über Risiken zu sprechen, statt sie zu beschönigen? Wer als Frau finanzielle Souveränität will, sollte sich nicht mit Standardlösungen zufriedengeben. Eine gute Bank begleitet, statt zu belehren – und sie bleibt treu, auch wenn sich Lebenssituationen ändern.

FABFinance bei der BIB FAIR BANKING
  • Der Name ist Programm: Bei der BIB FAIR BANKING stehen das Wohl der Kundin und das der Gemeinschaft im Vordergrund. Aus dieser Motivation heraus hat die BIB mit „FABFinance – Finanzielle Aufklärung und Beratung für Frauen“ ihr eigenes Female-Finance-Programm aufgelegt. Der Clou: Alle Beraterinnen und Berater werden speziell auf die Finanzberatung von Frauen vorbereitet. So soll eine faire Beratung in allen Lebenslagen sichergestellt sein.

    Hinzu kommt, dass die Beraterinnen und Berater bei der BIB nicht persönlich davon profitieren, bestimmte Produkte an die Frau zu bringen. Im Unterschied zu anderen Banken beinhalten die Gehälter der BIB-BeraterInnen keine variable Komponente. So wird sichergestellt, dass die Beratungsziele und -ergebnisse ausschließlich an den Kundenbedürfnissen orientiert sind.

    Als Bank mit christlichen Wurzeln unterscheidet sich die BIB aber auch noch auf einer anderen Ebene: Der Anspruch der Bank und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es, dass Geld möglichst viel Gutes bewirkt – für Umwelt, Gesellschaft und Menschen. Darum gibt die BIB strenge Anlagerichtlinien für die Eigenanlagen vor und setzt sich dafür ein, dass Nachhaltigkeitskriterien nicht verwässert werden. Diese Haltung geht dabei nicht zulasten der Rendite – die BIB beweist, dass sich ethisch-nachhaltiges Verhalten und ökonomischer Erfolg nicht ausschließen müssen.

    Diese Geschäftspraxis spricht schon heute viele Frauen an: Mehr als die Hälfte der Kundschaft ist weiblich – und sie fühlt sich schon heute bestens bei der BIB aufgehoben. Mit einer weiteren Fokussierung auf die finanzielle Beratung und Bildung von Frauen, geht die BIB den eingeschlagenen FAIR BANKING-Weg konsequent weiter.

Fußnoten
  • [1] Financial Education and Confidence: The Gender Gap in the Financial Market, ZEW Mannheim (2024).

    [2] Gender Differences in Financial Advice, Bucher-Koenen, Hackethal, Koenen, Laudenbach (SAFE Working Paper Series, 2021).

    [3] Deutsche Bundesbank (2022): Nachhaltige Geldanlagen – Chancen und Herausforderungen, Monatsbericht Juli 2022.


ESG-Update

In unserem monatlichen LinkedIn-Newsletter informieren wir Institutionen und Unternehmen über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um ESG (Environmental, Social, Governance) und liefern Hinweise auf praxisnahe Tipps zur Umsetzung. Die aktuellen Beiträge finden Sie auch hier.

Ausgabe 11/2025

Vorwort
  • Liebe Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
    lieber BIB-Freundeskreis,

    sind Sie beruflich für die Erfüllung der Nachhaltigkeitsregulatorik verantwortlich? Dann haben Sie aktuell alles andere als einen eintönigen Job. Gerade Unternehmen an der Grenze zu 1.000 MitarbeiterInnen müssen sich aufgrund der Spekulationen und Medienberichte in den vergangenen Monaten quasi wöchentlich neu darauf einstellen, CSRD kurzfristig für 2026 zu adaptieren – oder eben nicht. Dies war und ist auch der Volatilität der Stimmungen und Allianzen im europäischen Parlament geschuldet.

    Aber auch jenseits der „Omnibus-Themen“ bleibt es im Bereich Nachhaltigkeit regulatorisch spannend. Bisher eher unterm Radar liefen die Themen BRUBEG und EU-Gebäuderichtlinie. Beide wirken sich auf das deutsche Recht aus. Und beide werden Anfang 2026 wirksam. Die Auswirkungen auf die Kreditportfolien der Banken sind durchaus bedeutend: Durch das BRUBEG werden ESG-Risikopläne Einzug in die Bankpraxis halten. Die EU-Gebäuderichtlinie stellt schärfere Anforderungen an das energetische Niveau von Nicht-Wohngebäuden im Immobilienbestand.

    Höchste Zeit also, dass wir uns diese beiden Verordnungen in unserem ESG-Update genauer anschauen. Aber auch auf den aktuellen Stand in der Omnibus-Debatte werden wir einen kurzen Blick werfen

    Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

    Ihr BIB-Team

CSRD-Update: EU-Parlament biegt rechts ab
  • Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten am 13. November 2025 für eine drastische Aufweichung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten nach CSRD und CSDDD. Mit 382 zu 249 Stimmen wurde eine Anhebung der Schwellenwerte für die CSRD auf 1.750 MitarbeiterInnen und 450 Mio. Euro Umsatz beschlossen. Möglich wurde diese Mehrheit durch das Entgegenkommen der EVP gegenüber weiter rechts stehenden Parteien, die eine komplette Abschaffung der Berichtspflichten forderten.

    Der Abstimmung Mitte November ging eine Schlappe des Kompromissvorschlags des Omnibus-Berichterstatters im EU-Parlament voraus. Die Abgeordneten weigerten sich, auf der Grundlage des Kompromisses in die Verhandlungen zu gehen.

    Mit dem jetzt erzielten Kompromiss liegen drei Optionen für die Trilogverhandlungen vor, die am 18. November begonnen haben.

    • EU-Kommission: > 1000 Beschäftigte, > 50 Mio. € Umsatz, > 25 Mio. € Bilanzsumme.
    • Rat der EU (Mitgliedstaaten): > 1000 Beschäftigte, > 450 Mio. € Umsatz.
    • EU-Parlament: > 1.750 Beschäftigte, > 450 Mio. € Umsatz.

    Nochmal zur Erinnerung: Der ursprüngliche CSRD-Entwurf sah vor, dass Unternehmen CSRD berichtspflichtig geworden wären, die zwei von drei dieser Kriterien erfüllen: Mehr als 250 MitarbeiterInnen, mehr als 50 Mio. Umsatz, eine Bilanzsumme größer als 25 Millionen. In Summe wären gut 15.000 Unternehmen allein Deutschland betroffen worden wären. Egal, welcher Vorschlag am Ende das Rennen macht, ist davon auszugehen, dass sich diese Anzahl deutlich (vermutlich um rund 80 Prozent) reduzieren wird.

    Neben der deutlichen Reduzierung der Schwellenwerte wurde auch ein Kernstück der CSRD bzw. der ESRS im aktuellen Vorschlag des Parlaments gestrichen: Die Erstellung eines Transitionsplans. Dieser würde Unternehmen verpflichten einen verbindlichen Weg und Plan für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzustellen.

    Worauf es am Ende genau hinauslaufen wird, soll wohl noch in 2025 entschieden werden. So oder so wird es aber eine deutliche Abschwächung der ursprünglichen Ziele geben. Daran hängt dann leider auch, dass künftig nicht wie erhofft die notwendigen Daten zur Verfügung stehen, um die nachhaltige Transformation fair zu gestalten.

BRUBEG: Und die Transitionspläne kommen doch…
  • Das EU-Parlament hat ganz aktuell dafür gestimmt, die Transitionspläne aus der CSRD bzw. den ESRS zu streichen. Damit wären viele Unternehmen nicht mehr angehalten, transparent und nachvollziehbar Klimaziele festzulegen und deren Einhaltung zu dokumentieren. Banken gehören nicht zu den Unternehmen, die das Thema vom Tisch haben. Denn unter dem Begriff ESG-Risikoplan kommen diese durch die Änderungen des § 26 KWG, die das Bankenrichtlinienumsetzungs‑ und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) mit sich bringt, wieder auf den Tisch.

    Das BRUBEG setzt die Anforderungen aus der Capital Requirement Directive VI (CRD VI) in nationales Recht um. Die CRD VI wiederum zielt darauf ab, die Krisenfestigkeit von Banken zum Beispiel durch eine stärkere Berücksichtigung von ESG-Risiken im Risikomanagement zu festigen. Das Bundesministerium für Finanzen schreibt auf seiner Website: „Es ist ein wesentlicher Aspekt einer guten Unternehmenssteuerung, dass künftig auch ESG-Risiken im Rahmen des Risikomanagements berücksichtigt werden, da sich diese über Kredite oder andere Verbindlichkeiten auf die Bank auswirken können.“

    Konkret wird die Integration der ESG-Risiken in das Risikomanagement in §26c KWG-E rechtlich bindend formuliert – inklusive der Pflicht zur Erstellung eines ESG-Risikoplans. Wie dieser konkret aussehen soll und ob die EBA-Guideline zum Management der ESG-Risiken aus dem Januar 2025 als Vorlage dienen kann, ist noch offen.

    Die Änderungen im KWG treten jedenfalls im Januar 2026 in Kraft, die Pflicht zur Erstellung eines Risikoplans soll für bedeutende Institute wohl im Januar 2026 beginnen, für nicht-signifikante Institute erst ein Jahr darauf. 

EU-Gebäuderichtlinie: Wann kommt was?
  • Wenig konkret ist aktuell noch die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. Diese sollte bis Anfang 2026 in deutsches Recht umgewandelt werden. Ein Referentenentwurf hierfür liegt allerdings noch nicht vor. Und so lässt sich nur spekulieren, welche Anforderungen auf Besitzer/Betreiber von Nicht-Wohngebäuden sowie Banken mit einem nennenswerten Kreditportfolio in diesem Bereich zukommen.

    Und darum geht’s: Die EU-Gebäuderichtlinie sieht unter anderem vor, dass Banken bei Nicht-Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse der Objekte prüfen müssen. Für Nicht-Wohngebäude gilt unter anderem, dass bis 2027 die Energieeffizienzklasse F und bis 2030 Klasse E erreicht werden muss. Zudem müssen alle neugebauten Nicht-Wohngebäude ab 250 m² ab Ende 2026 eine Solaranlage auf dem Dach haben, Gebäude im Bestand ab 2027. Weiterhin geht es um die Einführung digitaler Tools zum Monitoring der Gebäudeperformance und vieles mehr.

    Was davon in deutsches Recht übernommen wird, sollte bis Mai 2026 feststehen – ein eher kurzer Zeitraum in Anbetracht der eventuellen Auswirkungen für Banken und deren KundInnen.

Save-the-Date: Am 19. Februar 2026 lädt die BIB zum Transformationsgipfel
  • Die Planungen schreiten voran, das Programm steht, die Einladungen gehen in den nächsten Wochen raus: Am 19. Februar 2026 veranstaltet die BIB die erste Nachhaltigkeitskonferenz zum Thema „Nachhaltige Transformation: Wer soll das bezahlen?“ im Hotel Franz in Essen. Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie die Nachhaltigkeitsverantwortlichen in Kliniken. Neben einer politischen Paneldiskussion sollen im Rahmen von Workshops vor allem praktische Lösungen diskutiert werden.

    Sie möchten auf die Einladungsliste gesetzt und automatisch per E-Mail über die neuesten Entwicklungen informiert werden? Dann schreiben Sie uns Ihre vollständigen Kontaktdaten inklusive Jobtitel und Einrichtung an: nachhaltigkeit@bib-fairbanking.de

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