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Publikationen 

Entdecken Sie unsere ESG-Updates und unser FAIR BANKING-Magazin. Unsere Publikationen geben Ihnen transparente Einblicke in unsere werteorientierte Bank, die Nachhaltigkeit der Finanzwelt und Themen, die mit unserem FAIR BANKING verbunden sind. 

ESG-Update

In unserem monatlichen LinkedIn-Newsletter informieren wir Institutionen und Unternehmen über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um ESG (Environmental, Social, Governance) und liefern Hinweise auf praxisnahe Tipps zur Umsetzung. Die aktuellen Beiträge finden Sie auch hier.

Ausgabe 07/2025

Vorwort
  • Liebe Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
    lieber BIB-Freundeskreis,

    es tut sich etwas in Sachen Nachhaltigkeitsberichtspflichten: Eher unerwartet legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 10. Juli 2025 einen Referentenentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz vor. Die Konsultationsfrist für den Entwurf lief am 21. Juli 2025 ab. Was genau in dem Entwurf steht, und was er für deutsche Unternehmen bedeutet, lesen Sie weiter unten. Und auch in Sachen ESRS gibt es Neues zu verkünden. Pünktlich am 31. Juli 2025 veröffentlichte die EFRAG das überarbeitete Datenset zur Konsultation.

    Diese Entwicklungen nehmen wir zum Anlass, um zu schauen, wie generell der Stand beim Thema Nachhaltigkeitsberichtspflicht ist – Stichwort Omnibus und Stop-the-Clock. Dafür haben wir die aktuellen (und uns bekannten) Verordnungen, Richtlinien und Proposals gesammelt und stellen Ihnen diese in einer Übersicht mit Verlinkung zur Verfügung. Wohl wissend, dass dies noch kein abschließender Status ist.

    Lesen Sie außerdem, warum sich die Sonderinstitute der Genossenschaftlichen Finanzgruppe erneut geschlossen zum Thema Rüstung und nachhaltige Finanzprodukte positioniert haben. Dieses Mal liegt der Fokus auf dem Einschluss kontroverser Waffen, der durch die ESMA-Namensleitlinie aufgeweicht wurde. Details dazu können Sie in dem Positionspapier nachlesen, das die BIB mit unterzeichnet hat, und das an diverse Entscheider aus Politik und Gesellschaft ging.

    Wenn Sie danach keine Lust mehr zum Lesen haben, hören Sie doch einfach weiter. Auch auf der Tonspur gibt es zahlreiche Informationen rund um das Thema ESG – einige davon haben wir für Sie herausgesucht.

    Viel Spaß beim Lesen und Hören

    Ihr BIB-Team

Nachhaltigkeitsberichtspflichten: Aktueller Stand
  • Seitdem Anfang des Jahres das sogenannte Omnibusverfahren Fahrt aufgenommen hat, vergehen kaum zwei Wochen ohne aktuelle Meldungen über weitere Verzögerungen, neue Fristen oder Schwellenwerte, Vorschläge, Entwürfe und Konsultationsphasen. Ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen kann darum nicht mehr als eine Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt der Erstellung sein. Dennoch haben wir eine Übersicht aller uns bekannten Änderungen bis einschließlich 31. Juli 2025 zusammengetragen.

    Referentenentwurf CSRD Richtlinienumsetzungsgesetz

    In dem ganzen Trubel rund um das Aussetzen der Nachhaltigkeitsberichtspflichten auf EU-Ebene Anfang des Jahres ist die Tatsache, dass Deutschland die Corporate Sustainability Reporting Directive bis dato noch gar nicht in deutsches Recht umgewandelt hatte, etwas in den Hintergrund gerückt. Das bedeutet, dass es in Deutschland auch ganz ohne Omnibus und Stop-the-Clock große Rechts- und Anwendungsunsicherheit gegeben hätte. Zur Erinnerung: Die Frist zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht war bereits am 6. Juli 2024 abgelaufen. Zwar gab es bereits einen Gesetzesentwurf – aber im Tohuwabohu des Koalitionsbruches Ende 2024 und den anschließenden Neuwahlen wurde dieser jedoch nicht mehr verabschiedet.

    Dass die neue Regierung das Thema auf die Agenda setzen würde, war nicht abzusehen; der Koalitionsvertrag deutete nicht darauf hin, dass Nachhaltigkeit Priorität besitzen würde. Darum war die Meldung Anfang Juli über den neuen Referentenwurf zur Umsetzung der CSRD (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung) etwas erstaunlich.

    Offensichtlich wollte das Ministerium inmitten aller Unklarheiten zumindest ein Zeichen der Klarheit setzen. Immerhin – der Name des Entwurfs zeigt es bereits – wurden die geplanten Anpassungen aus dem Omnibus- bzw. Stop-the-Clock-Verfahren antizipiert. Mussten sie allerdings auch. Denn die Fristverschiebungen, die in Richtlinie (EU) 2025/794 (ehemals Vorschlag COM (2025) 80) verankert sind, müssen ebenfalls in deutsches Recht umgewandelt werden. Diese betreffen vor allem Unternehmen, die mit der 2. Und 3. Welle – also ab 2025 bzw. 2027 – berichtspflichtig geworden wären. Für diese Unternehmen verschiebt sich der Start um zwei Jahre.

    Allerdings – das steht eigentlich schon fest – werden die Schwellenwerte für die Berichtspflicht ebenfalls von der EU angepasst. Auch hierauf geht der Referentenentwurf ein und sieht für Unternehmen mit Mitarbeiterzahlen zwischen 501 und 1.000 (die eigentlich bereits berichtspflichtig wären) ein Aussetzen der Berichtspflicht vor.

    Änderungen an der CSRD

    Dass die Schwellenwerte für Unternehmen, die künftig von der Nachhaltigkeitsberichtspflicht betroffen sein werden, angehoben wird, steht fest. Der finale Vorschlag hierfür (COM (2025) 81) liegt als Teil des Omnibus I bereits vor. Gerungen wird aktuell um die tatsächlichen Werte. Die Kommission schlug eine Anhebung auf 1.000 Mitarbeiter und einen Umsatz von 25 Millionen Euro oder einer Bilanzsummer von 50 Millionen Euro vor. Einige Länder forderten zwischenzeitlich eine Anhebung des Schwellenwerts auf 3.000 Mitarbeiter. Der Europäische Rat schlug vor (Pressrelease), die Schwelle bei 1.000 zu belassen, dafür aber die Umsatzschwelle auf 450 Millionen zu erhöhen. Dieser Vorschlag kommt nicht von ungefähr: Er entspricht dem neuen Schwellenwert für die Taxonomie-Berichtspflicht.

    Die Angleichung macht deswegen Sinn, weil schon in den ursprünglichen Gesetzen ein sogenannter dynamischer Rechtsverweis bestand. Die Taxonomie Verordnung verwies beim Anwenderkreis auf die CSRD. So sollte sichergestellt sein, dass Taxonomiequoten und Nachhaltigkeitsberichte vom selben Anwenderkreis ermittelt bzw. erstellt werden sollten. Durch die aktuellen Vorschläge wäre diese Kopplung aufgehoben.

    Quick Fixes als Übergangslösung für Unternehmen der Welle 1

    Ebenfalls gesichert ist, dass die ESRS, also die inhaltliche Ausgestaltung der CSRD, deutlich abgespeckt wird. Um Unternehmen, die aktuell berichten müssen, künftig aber vielleicht nicht mehr, das Leben zu erleichtern, hat die EU für Unternehmen der Welle 1 sogenannte Quick Fixes verabschiedet. Diese finden sich in C (2025) 4812 final und in C (2025) 4812 annex. Hier geht vor allem um das Aussetzen bestimmter Berichtspflichten für die Jahre 2025 und 2026, auch, wenn die Themen als wesentlich identifiziert wurden.

    Vorschlag für reduzierten Berichtsumfang in ESRS

    Am 31. Juli 2025 legte die EFRAG ihre Vorschläge für die Überarbeitung der ESRS als Rahmenwerk für die Berichterstattung für Unternehmen, die von der CSRD betroffen sein werden, vor. Insgesamt wurden laut Aussage der EFRAG die Summe der vollständigen Angaben (freiwillig und verpflichtend) um 68 Prozent gekürzt. Die Pflichtangaben bei Wesentlichkeit um 57 Prozent. Die Konsultationsphase dieser Entwürfe läuft noch bis zum 29. September 2025.

    Eine Übersicht der neuen Entwürfe und einem dazugehörigen Dokument, das die jeweiligen Änderungen listet, finden Sie hier: Amended ESRS | EFRAG

    Plötzlicher Drive für VSME durch Empfehlung der EU-Kommission

    Ebenfalls etwas überraschend kam am 30. Juli 2025 ein Proposal der EU zur Nutzung des freiwilligen Berichtsstandards VSME durch KMU und Kleinstunternehmen C (2025) 4984, Annex und Annex 2. Überraschend deswegen, weil klar ist, dass auch der VSME inhaltlich noch mal angefasst wird und mit einer finalen Fassung nicht vor 2026 zu rechnen ist. Dessen ungeachtet empfiehlt die EU-Kommission: „Nicht börsennotierten KMU und Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen möchten, hierbei nach (…) Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verfahren.“

    Außerdem: „Die Kommission empfiehlt, dass Finanzinstitute, Finanzmarktteilnehmer, Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute, die Nachhaltigkeitsinformationen von KMU benötigen, ihre Informationsersuchen so weit wie möglich auf die Informationen beschränken sollten, die gemäß dem Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in Anhang I bereitgestellt werden.“

    Und dann war da noch…die Taxonomie!

    Auch die Taxonomieverordnung (ursprünglich 2020/852) wird angefasst – und auch hierzu liegt seit Anfang Juli ein neuer delegierter Rechtsakt vor C (2025) 4568 final. Mit der Veröffentlichung begann eine Widerspruchsfrist von vier Monaten – ob der Akt also final ist, wissen wir Stand heute nicht.

    Inhaltlich wurde massiv gekürzt. So wurden die Meldebögen deutlich vereinfacht – sowohl für Nicht-Finanzunternehmen als auch für Finanzunternehmen. Für Finanzunternehmen wurde die GAR dahingehend angepasst, dass im Nenner nur taxonomiepflichtige Unternehmen zu berücksichtigen sind. Außerdem soll ein Wesentlichkeitsprinzip den Blick auf die Geschäftstätigkeiten mit dem größten Volumen lenken. Und schließlich wurde am Herz der Taxonomie operiert: Den Do-No-Signifikant-Harm-Kriterien.


    Übersicht

    Omnibus 1

    COM (2025) 80: Vorschlag zum „Stop-the-Clock“ Verfahren -> wurde in Richtline (EU) 2025/794 überführt und trat 7. April 2025 in Kraft (muss noch in deutsches Recht umgewandelt werden)

    COM (2025) 81: Vorschlag zur Anpassung der Schwellenwerten und Vereinfachung der Berichtspflichten

    COM (2025) 87 final: Vereinfachung und Stärkung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus

    COM (2025) 87 annex

    C (2025) 4812 final: Quick Fixes der ESRS für Unternehmen der Welle 1 (Aussetzung bestimmter Berichtspflichten für die Jahre 2025 und 2026)

    C (2025) 4812 annex
     

    ESRS Quick Fixes

    C (2025) 4812

    C (2025) 4812 Annex
     

    VSME Proposals

    C (2025) 4984

    C (2025) 4984 Annex 1

    C (2025) 4984 Annex 2
     

    Taxonomie

    C (2025) 4568 final
     

    ESRS-Überarbeitung

    Amended ESRS | EFRAG

ESMA-Richtlinie: Aufweichung der Kriterien für kontroverse Waffen
  • Gemeinsam mit den Spezialbanken GLS Bank, DKM, Evangelische Bank, KD-Bank, Pax-Bank für Kirche und Caritas, SozialBank und Styler Ethik Bank setzen wir uns für die Einhaltung strikter Grenzen für kontroverse Waffen in nachhaltigen Geldanalgen ein.

    In einem aktuellen Positionspapier beziehen die Institute Stellung zur ESMA-Fondsnamensrichtlinie für nachhaltige Fonds. Hintergrund: Die in der Richtlinie ausgeschlossenen kontroversen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) bleiben im Umfang hinter den bis dato üblichen Standards für nachhaltige Fonds hinterher. Im Klartext werden dadurch die strengen Kriterien für den Ausschluss kontroverser Waffen deutlich aufgeweicht – und damit der Weg freigemacht für Investitionen u.a. in die Atomwaffenproduktion unter der Nachhaltigkeitsflagge.  

    Das Positionspapier richtet sich an Entscheidungs- und Einflussnehmer aus Politik, Gesellschafts- und Sozialverbänden.

Nachhaltigkeit zum Nachhören
  • In der aktuellen FAIR BANKING-Podcastfolge derBIB berichtet unsere Nachhaltigkeitsreferentin Meike Lerner über die Folgen des Omnibus und darüber, warum die Nachhaltigkeit in der Bank darunter nicht wirklich leidet. Außerdem gewährt sie einen Eindruck in die Betriebsökologie und zeigt auf, welche Grenzen ein Umbau der Nachhaltigkeit setzt. 

    Weitere spannende und unbedingt hörenswerte Podcasts zum Thema Nachhaltigkeit:

    Unser Partner für mehr Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen ZUKE Green veröffentlicht mit Nicole Krojer regelmäßig den Podcast Healthcare Changer. Grüner wird’s nicht! 

    Ebenfalls um Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen geht es im Podcast der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG). Unter dem Titel „Zukunft gestalten“ dreht sich hier alles um das Thema Planetary Health.

    Über nachhaltiges Bauen wird im Podcast „Morgenbau“ gesprochen. Die Themen hier: Umnutzen statt abreißen oder das zirkuläre Büro.

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