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Publikationen 

Entdecken Sie unsere ESG-Updates und unser FAIR BANKING-Magazin. Unsere Publikationen geben Ihnen transparente Einblicke in unsere werteorientierte Bank, die Nachhaltigkeit der Finanzwelt und Themen, die mit unserem FAIR BANKING verbunden sind. 

FABFinance-Newsletter

Unser FABFinance-Newsletter gibt Ihnen regelmäßig Einblicke in unterschiedliche Themen rund um "Female Finance". Die aktuellen Beiträge finden Sie auch hier.

Ausgabe 02/2026

Vorwort
  • „Viel Geld verdienen heißt nicht, viel Geld zu haben.“

    Diese Aussage traf den Nerv bei vielen der über 100 Teilnehmerinnen des FABFinance-Webinars unter dem Titel „Frauen und Finanzen – eine Erfolgsgeschichte“. Die BIB FAIR BANKING lud Anfang Februar erstmalig zu einem digitalen Format speziell für Frauen ein –  die große Nachfrage bestätigte die Notwendigkeit des Themas. Die unabhängige Finanzexpertin und Autorin Magdalena Sporkmann appellierte an die Zuschauerinnen: „Nehmt eure Finanzen selbst in die Hand und löst euch von alten Denkmustern.“ Wenn das mal keine motivierende Botschaft pünktlich zum Weltfrauentag ist!

    Wie das genau funktionieren kann, lesen Sier weiter unten. Außerdem erfahren Sie, wie die BIB FAIR BANKING das Thema Female Finance im Beratungsalltag umsetzt und warum es spezielle Schulungen für BeraterInnen überhaupt braucht.

    Viel Spaß beim Lesen

    Ihr BIB FABFinance-Team

Wohlstand wird weiblich: Finanzielle Unabhängigkeit für Frauen
  • Finanzielle Unabhängigkeit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis bewusster Entscheidungen – das zeigte die digitale Impuls-Session „Frauen und Finanzen“ der BIB mit der Finanzexpertin und Autorin Magdalena Sporkmann. Ihr Appell: Frauen sollten ihre Finanzen selbst in die Hand nehmen und sich von alten Denkmustern lösen.

    Viele Frauen verfügen zwar über ein gutes Einkommen, doch bleibt der Vermögensaufbau oft auf der Strecke. Der Grund: Sicherheit wird häufig mit Tagesgeld und hoher Liquidität verwechselt, dabei sind die Renditechancen gering. Sporkmann empfiehlt, den eigenen Status quo zu analysieren, die Rentenlücke zu berechnen und gezielt in renditestärkere Anlagen wie Fonds oder ETFs zu investieren. „Nicht-Investieren hat einen Preis“, so die Expertin.

    Ein weiteres zentrales Thema: Die Vorsorge für den Ruhestand. Wer heute gut verdient, sollte sich nicht in falscher Sicherheit wiegen – denn der Lebensstandard von morgen hängt von klugen Entscheidungen ab. Neben der gesetzlichen Rente sind betriebliche und private Vorsorge sowie zusätzliche Einkommensquellen wie Immobilien wichtige Bausteine.

    Zum Abschluss gibt Sporkmann fünf praktische Tipps: Vermögensübersicht erstellen, Rentenlücke klären, Notgroschen definieren, Versicherungen prüfen und eine Sparroutine etablieren. Ihr Credo: Gute Beratung erkennt man daran, dass sie individuell, verständlich und transparent ist – und nicht verkauft, sondern begleitet.

ExpertInnen für weibliche Finanzen
  • Weibliche Finanzbiografien unterscheiden sich – zu ihren Ungunsten – oft von männlichen. Noch immer liegt der Gender Pay Gap bei 16 Prozent. Und: Frauen haben andere Informations- und Handlungsbedürfnisse bei Finanzthemen.

    Diesen Umständen werden wir bei der BIB jetzt gerecht: Die renommierte Finanzexpertin und ehemalige Bundesbankerin Claudia Müller, Gründerin des Female Finance Forums, hat unsere BeraterInnen und BetreuerInnen aus dem Privatkundengeschäft darauf geschult, weibliche Bedürfnisse aktiv in die Gespräche zur Vorsorge und zum Vermögensaufbau einzubinden.

    Unser Ziel: Ungleichheiten in Finanzbiografien durch gute Beratung und finanzielle Bildung reduzieren und größtmögliche finanzielle Freiheit zu schaffen.

    Wir sind Claudia Müller dankbar für das Teilen ihres Wissensschatzes und die vielen praktischen Tipps. Und wir sind stolz auf unsere KollegInnen, die diese – für Banken sehr besondere Fortbildung – mit so viel Wissbegier, positiven Vibes und Bravour gemeistert haben. Ihr seid echte PionierInnen.

Female Finance zum Nachhören
  • Warum werfen die Themen Geldanlage, Altersvorsorge und finanzielle Selbstbestimmung für Frauen oft ganz eigene Fragen auf? Und was es braucht, um sie in Finanzangelegenheiten bestmöglich zu beraten, erklärt Franziska Föcking, Leiterin der Privatkundenberater der BIB, im aktuellen FAIR BANKING-Podcast.

    [Link]

Frau blättert durch ein Magazin

Archiv: FABFinance-Newsletter

Die letzten Ausgaben unseres FABFinance-Newsletters finden Sie hier. 


ESG-Update

In unserem monatlichen LinkedIn-Newsletter informieren wir Institutionen und Unternehmen über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um ESG (Environmental, Social, Governance) und liefern Hinweise auf praxisnahe Tipps zur Umsetzung. Die aktuellen Beiträge finden Sie auch hier.

Ausgabe 11/2025

Vorwort
  • Liebe Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
    lieber BIB-Freundeskreis,

    sind Sie beruflich für die Erfüllung der Nachhaltigkeitsregulatorik verantwortlich? Dann haben Sie aktuell alles andere als einen eintönigen Job. Gerade Unternehmen an der Grenze zu 1.000 MitarbeiterInnen müssen sich aufgrund der Spekulationen und Medienberichte in den vergangenen Monaten quasi wöchentlich neu darauf einstellen, CSRD kurzfristig für 2026 zu adaptieren – oder eben nicht. Dies war und ist auch der Volatilität der Stimmungen und Allianzen im europäischen Parlament geschuldet.

    Aber auch jenseits der „Omnibus-Themen“ bleibt es im Bereich Nachhaltigkeit regulatorisch spannend. Bisher eher unterm Radar liefen die Themen BRUBEG und EU-Gebäuderichtlinie. Beide wirken sich auf das deutsche Recht aus. Und beide werden Anfang 2026 wirksam. Die Auswirkungen auf die Kreditportfolien der Banken sind durchaus bedeutend: Durch das BRUBEG werden ESG-Risikopläne Einzug in die Bankpraxis halten. Die EU-Gebäuderichtlinie stellt schärfere Anforderungen an das energetische Niveau von Nicht-Wohngebäuden im Immobilienbestand.

    Höchste Zeit also, dass wir uns diese beiden Verordnungen in unserem ESG-Update genauer anschauen. Aber auch auf den aktuellen Stand in der Omnibus-Debatte werden wir einen kurzen Blick werfen

    Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

    Ihr BIB-Team

CSRD-Update: EU-Parlament biegt rechts ab
  • Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten am 13. November 2025 für eine drastische Aufweichung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten nach CSRD und CSDDD. Mit 382 zu 249 Stimmen wurde eine Anhebung der Schwellenwerte für die CSRD auf 1.750 MitarbeiterInnen und 450 Mio. Euro Umsatz beschlossen. Möglich wurde diese Mehrheit durch das Entgegenkommen der EVP gegenüber weiter rechts stehenden Parteien, die eine komplette Abschaffung der Berichtspflichten forderten.

    Der Abstimmung Mitte November ging eine Schlappe des Kompromissvorschlags des Omnibus-Berichterstatters im EU-Parlament voraus. Die Abgeordneten weigerten sich, auf der Grundlage des Kompromisses in die Verhandlungen zu gehen.

    Mit dem jetzt erzielten Kompromiss liegen drei Optionen für die Trilogverhandlungen vor, die am 18. November begonnen haben.

    • EU-Kommission: > 1000 Beschäftigte, > 50 Mio. € Umsatz, > 25 Mio. € Bilanzsumme.
    • Rat der EU (Mitgliedstaaten): > 1000 Beschäftigte, > 450 Mio. € Umsatz.
    • EU-Parlament: > 1.750 Beschäftigte, > 450 Mio. € Umsatz.

    Nochmal zur Erinnerung: Der ursprüngliche CSRD-Entwurf sah vor, dass Unternehmen CSRD berichtspflichtig geworden wären, die zwei von drei dieser Kriterien erfüllen: Mehr als 250 MitarbeiterInnen, mehr als 50 Mio. Umsatz, eine Bilanzsumme größer als 25 Millionen. In Summe wären gut 15.000 Unternehmen allein Deutschland betroffen worden wären. Egal, welcher Vorschlag am Ende das Rennen macht, ist davon auszugehen, dass sich diese Anzahl deutlich (vermutlich um rund 80 Prozent) reduzieren wird.

    Neben der deutlichen Reduzierung der Schwellenwerte wurde auch ein Kernstück der CSRD bzw. der ESRS im aktuellen Vorschlag des Parlaments gestrichen: Die Erstellung eines Transitionsplans. Dieser würde Unternehmen verpflichten einen verbindlichen Weg und Plan für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzustellen.

    Worauf es am Ende genau hinauslaufen wird, soll wohl noch in 2025 entschieden werden. So oder so wird es aber eine deutliche Abschwächung der ursprünglichen Ziele geben. Daran hängt dann leider auch, dass künftig nicht wie erhofft die notwendigen Daten zur Verfügung stehen, um die nachhaltige Transformation fair zu gestalten.

BRUBEG: Und die Transitionspläne kommen doch…
  • Das EU-Parlament hat ganz aktuell dafür gestimmt, die Transitionspläne aus der CSRD bzw. den ESRS zu streichen. Damit wären viele Unternehmen nicht mehr angehalten, transparent und nachvollziehbar Klimaziele festzulegen und deren Einhaltung zu dokumentieren. Banken gehören nicht zu den Unternehmen, die das Thema vom Tisch haben. Denn unter dem Begriff ESG-Risikoplan kommen diese durch die Änderungen des § 26 KWG, die das Bankenrichtlinienumsetzungs‑ und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) mit sich bringt, wieder auf den Tisch.

    Das BRUBEG setzt die Anforderungen aus der Capital Requirement Directive VI (CRD VI) in nationales Recht um. Die CRD VI wiederum zielt darauf ab, die Krisenfestigkeit von Banken zum Beispiel durch eine stärkere Berücksichtigung von ESG-Risiken im Risikomanagement zu festigen. Das Bundesministerium für Finanzen schreibt auf seiner Website: „Es ist ein wesentlicher Aspekt einer guten Unternehmenssteuerung, dass künftig auch ESG-Risiken im Rahmen des Risikomanagements berücksichtigt werden, da sich diese über Kredite oder andere Verbindlichkeiten auf die Bank auswirken können.“

    Konkret wird die Integration der ESG-Risiken in das Risikomanagement in §26c KWG-E rechtlich bindend formuliert – inklusive der Pflicht zur Erstellung eines ESG-Risikoplans. Wie dieser konkret aussehen soll und ob die EBA-Guideline zum Management der ESG-Risiken aus dem Januar 2025 als Vorlage dienen kann, ist noch offen.

    Die Änderungen im KWG treten jedenfalls im Januar 2026 in Kraft, die Pflicht zur Erstellung eines Risikoplans soll für bedeutende Institute wohl im Januar 2026 beginnen, für nicht-signifikante Institute erst ein Jahr darauf. 

EU-Gebäuderichtlinie: Wann kommt was?
  • Wenig konkret ist aktuell noch die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. Diese sollte bis Anfang 2026 in deutsches Recht umgewandelt werden. Ein Referentenentwurf hierfür liegt allerdings noch nicht vor. Und so lässt sich nur spekulieren, welche Anforderungen auf Besitzer/Betreiber von Nicht-Wohngebäuden sowie Banken mit einem nennenswerten Kreditportfolio in diesem Bereich zukommen.

    Und darum geht’s: Die EU-Gebäuderichtlinie sieht unter anderem vor, dass Banken bei Nicht-Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse der Objekte prüfen müssen. Für Nicht-Wohngebäude gilt unter anderem, dass bis 2027 die Energieeffizienzklasse F und bis 2030 Klasse E erreicht werden muss. Zudem müssen alle neugebauten Nicht-Wohngebäude ab 250 m² ab Ende 2026 eine Solaranlage auf dem Dach haben, Gebäude im Bestand ab 2027. Weiterhin geht es um die Einführung digitaler Tools zum Monitoring der Gebäudeperformance und vieles mehr.

    Was davon in deutsches Recht übernommen wird, sollte bis Mai 2026 feststehen – ein eher kurzer Zeitraum in Anbetracht der eventuellen Auswirkungen für Banken und deren KundInnen.

Save-the-Date: Am 19. Februar 2026 lädt die BIB zum Transformationsgipfel
  • Die Planungen schreiten voran, das Programm steht, die Einladungen gehen in den nächsten Wochen raus: Am 19. Februar 2026 veranstaltet die BIB die erste Nachhaltigkeitskonferenz zum Thema „Nachhaltige Transformation: Wer soll das bezahlen?“ im Hotel Franz in Essen. Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie die Nachhaltigkeitsverantwortlichen in Kliniken. Neben einer politischen Paneldiskussion sollen im Rahmen von Workshops vor allem praktische Lösungen diskutiert werden.

    Sie möchten auf die Einladungsliste gesetzt und automatisch per E-Mail über die neuesten Entwicklungen informiert werden? Dann schreiben Sie uns Ihre vollständigen Kontaktdaten inklusive Jobtitel und Einrichtung an: nachhaltigkeit@bib-fairbanking.de

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FAIR BANKING-Magazin

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