ESG-Update
Hier finden Sie die letzten Ausgaben unseres LinkedIn-Newsletters.
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Liebe Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
lieber BIB-Freundeskreis,
es tut sich etwas in Sachen Nachhaltigkeitsberichtspflichten: Eher unerwartet legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 10. Juli 2025 einen Referentenentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz vor. Die Konsultationsfrist für den Entwurf lief am 21. Juli 2025 ab. Was genau in dem Entwurf steht, und was er für deutsche Unternehmen bedeutet, lesen Sie weiter unten. Und auch in Sachen ESRS gibt es Neues zu verkünden. Pünktlich am 31. Juli 2025 veröffentlichte die EFRAG das überarbeitete Datenset zur Konsultation.
Diese Entwicklungen nehmen wir zum Anlass, um zu schauen, wie generell der Stand beim Thema Nachhaltigkeitsberichtspflicht ist – Stichwort Omnibus und Stop-the-Clock. Dafür haben wir die aktuellen (und uns bekannten) Verordnungen, Richtlinien und Proposals gesammelt und stellen Ihnen diese in einer Übersicht mit Verlinkung zur Verfügung. Wohl wissend, dass dies noch kein abschließender Status ist.
Lesen Sie außerdem, warum sich die Sonderinstitute der Genossenschaftlichen Finanzgruppe erneut geschlossen zum Thema Rüstung und nachhaltige Finanzprodukte positioniert haben. Dieses Mal liegt der Fokus auf dem Einschluss kontroverser Waffen, der durch die ESMA-Namensleitlinie aufgeweicht wurde. Details dazu können Sie in dem Positionspapier nachlesen, das die BIB mit unterzeichnet hat, und das an diverse Entscheider aus Politik und Gesellschaft ging.
Wenn Sie danach keine Lust mehr zum Lesen haben, hören Sie doch einfach weiter. Auch auf der Tonspur gibt es zahlreiche Informationen rund um das Thema ESG – einige davon haben wir für Sie herausgesucht.
Viel Spaß beim Lesen und Hören
Ihr BIB-Team
Seitdem Anfang des Jahres das sogenannte Omnibusverfahren Fahrt aufgenommen hat, vergehen kaum zwei Wochen ohne aktuelle Meldungen über weitere Verzögerungen, neue Fristen oder Schwellenwerte, Vorschläge, Entwürfe und Konsultationsphasen. Ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen kann darum nicht mehr als eine Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt der Erstellung sein. Dennoch haben wir eine Übersicht aller uns bekannten Änderungen bis einschließlich 31. Juli 2025 zusammengetragen.
Referentenentwurf CSRD Richtlinienumsetzungsgesetz
In dem ganzen Trubel rund um das Aussetzen der Nachhaltigkeitsberichtspflichten auf EU-Ebene Anfang des Jahres ist die Tatsache, dass Deutschland die Corporate Sustainability Reporting Directive bis dato noch gar nicht in deutsches Recht umgewandelt hatte, etwas in den Hintergrund gerückt. Das bedeutet, dass es in Deutschland auch ganz ohne Omnibus und Stop-the-Clock große Rechts- und Anwendungsunsicherheit gegeben hätte. Zur Erinnerung: Die Frist zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht war bereits am 6. Juli 2024 abgelaufen. Zwar gab es bereits einen Gesetzesentwurf – aber im Tohuwabohu des Koalitionsbruches Ende 2024 und den anschließenden Neuwahlen wurde dieser jedoch nicht mehr verabschiedet.
Dass die neue Regierung das Thema auf die Agenda setzen würde, war nicht abzusehen; der Koalitionsvertrag deutete nicht darauf hin, dass Nachhaltigkeit Priorität besitzen würde. Darum war die Meldung Anfang Juli über den neuen Referentenwurf zur Umsetzung der CSRD (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung) etwas erstaunlich.
Offensichtlich wollte das Ministerium inmitten aller Unklarheiten zumindest ein Zeichen der Klarheit setzen. Immerhin – der Name des Entwurfs zeigt es bereits – wurden die geplanten Anpassungen aus dem Omnibus- bzw. Stop-the-Clock-Verfahren antizipiert. Mussten sie allerdings auch. Denn die Fristverschiebungen, die in Richtlinie (EU) 2025/794 (ehemals Vorschlag COM (2025) 80) verankert sind, müssen ebenfalls in deutsches Recht umgewandelt werden. Diese betreffen vor allem Unternehmen, die mit der 2. Und 3. Welle – also ab 2025 bzw. 2027 – berichtspflichtig geworden wären. Für diese Unternehmen verschiebt sich der Start um zwei Jahre.
Allerdings – das steht eigentlich schon fest – werden die Schwellenwerte für die Berichtspflicht ebenfalls von der EU angepasst. Auch hierauf geht der Referentenentwurf ein und sieht für Unternehmen mit Mitarbeiterzahlen zwischen 501 und 1.000 (die eigentlich bereits berichtspflichtig wären) ein Aussetzen der Berichtspflicht vor.
Änderungen an der CSRD
Dass die Schwellenwerte für Unternehmen, die künftig von der Nachhaltigkeitsberichtspflicht betroffen sein werden, angehoben wird, steht fest. Der finale Vorschlag hierfür (COM (2025) 81) liegt als Teil des Omnibus I bereits vor. Gerungen wird aktuell um die tatsächlichen Werte. Die Kommission schlug eine Anhebung auf 1.000 Mitarbeiter und einen Umsatz von 25 Millionen Euro oder einer Bilanzsummer von 50 Millionen Euro vor. Einige Länder forderten zwischenzeitlich eine Anhebung des Schwellenwerts auf 3.000 Mitarbeiter. Der Europäische Rat schlug vor (Pressrelease), die Schwelle bei 1.000 zu belassen, dafür aber die Umsatzschwelle auf 450 Millionen zu erhöhen. Dieser Vorschlag kommt nicht von ungefähr: Er entspricht dem neuen Schwellenwert für die Taxonomie-Berichtspflicht.
Die Angleichung macht deswegen Sinn, weil schon in den ursprünglichen Gesetzen ein sogenannter dynamischer Rechtsverweis bestand. Die Taxonomie Verordnung verwies beim Anwenderkreis auf die CSRD. So sollte sichergestellt sein, dass Taxonomiequoten und Nachhaltigkeitsberichte vom selben Anwenderkreis ermittelt bzw. erstellt werden sollten. Durch die aktuellen Vorschläge wäre diese Kopplung aufgehoben.
Quick Fixes als Übergangslösung für Unternehmen der Welle 1
Ebenfalls gesichert ist, dass die ESRS, also die inhaltliche Ausgestaltung der CSRD, deutlich abgespeckt wird. Um Unternehmen, die aktuell berichten müssen, künftig aber vielleicht nicht mehr, das Leben zu erleichtern, hat die EU für Unternehmen der Welle 1 sogenannte Quick Fixes verabschiedet. Diese finden sich in C (2025) 4812 final und in C (2025) 4812 annex. Hier geht vor allem um das Aussetzen bestimmter Berichtspflichten für die Jahre 2025 und 2026, auch, wenn die Themen als wesentlich identifiziert wurden.
Vorschlag für reduzierten Berichtsumfang in ESRS
Am 31. Juli 2025 legte die EFRAG ihre Vorschläge für die Überarbeitung der ESRS als Rahmenwerk für die Berichterstattung für Unternehmen, die von der CSRD betroffen sein werden, vor. Insgesamt wurden laut Aussage der EFRAG die Summe der vollständigen Angaben (freiwillig und verpflichtend) um 68 Prozent gekürzt. Die Pflichtangaben bei Wesentlichkeit um 57 Prozent. Die Konsultationsphase dieser Entwürfe läuft noch bis zum 29. September 2025.
Eine Übersicht der neuen Entwürfe und einem dazugehörigen Dokument, das die jeweiligen Änderungen listet, finden Sie hier: Amended ESRS | EFRAG
Plötzlicher Drive für VSME durch Empfehlung der EU-Kommission
Ebenfalls etwas überraschend kam am 30. Juli 2025 ein Proposal der EU zur Nutzung des freiwilligen Berichtsstandards VSME durch KMU und Kleinstunternehmen C (2025) 4984, Annex und Annex 2. Überraschend deswegen, weil klar ist, dass auch der VSME inhaltlich noch mal angefasst wird und mit einer finalen Fassung nicht vor 2026 zu rechnen ist. Dessen ungeachtet empfiehlt die EU-Kommission: „Nicht börsennotierten KMU und Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen möchten, hierbei nach (…) Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verfahren.“
Außerdem: „Die Kommission empfiehlt, dass Finanzinstitute, Finanzmarktteilnehmer, Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute, die Nachhaltigkeitsinformationen von KMU benötigen, ihre Informationsersuchen so weit wie möglich auf die Informationen beschränken sollten, die gemäß dem Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in Anhang I bereitgestellt werden.“
Und dann war da noch…die Taxonomie!
Auch die Taxonomieverordnung (ursprünglich 2020/852) wird angefasst – und auch hierzu liegt seit Anfang Juli ein neuer delegierter Rechtsakt vor C (2025) 4568 final. Mit der Veröffentlichung begann eine Widerspruchsfrist von vier Monaten – ob der Akt also final ist, wissen wir Stand heute nicht.
Inhaltlich wurde massiv gekürzt. So wurden die Meldebögen deutlich vereinfacht – sowohl für Nicht-Finanzunternehmen als auch für Finanzunternehmen. Für Finanzunternehmen wurde die GAR dahingehend angepasst, dass im Nenner nur taxonomiepflichtige Unternehmen zu berücksichtigen sind. Außerdem soll ein Wesentlichkeitsprinzip den Blick auf die Geschäftstätigkeiten mit dem größten Volumen lenken. Und schließlich wurde am Herz der Taxonomie operiert: Den Do-No-Signifikant-Harm-Kriterien.
Omnibus 1
COM (2025) 80: Vorschlag zum „Stop-the-Clock“ Verfahren -> wurde in Richtline (EU) 2025/794 überführt und trat 7. April 2025 in Kraft (muss noch in deutsches Recht umgewandelt werden)
COM (2025) 81: Vorschlag zur Anpassung der Schwellenwerten und Vereinfachung der Berichtspflichten
COM (2025) 87 final: Vereinfachung und Stärkung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus
C (2025) 4812 final: Quick Fixes der ESRS für Unternehmen der Welle 1 (Aussetzung bestimmter Berichtspflichten für die Jahre 2025 und 2026)
ESRS Quick Fixes
C (2025) 4812
VSME Proposals
Taxonomie
ESRS-Überarbeitung
Gemeinsam mit den Spezialbanken GLS Bank, DKM, Evangelische Bank, KD-Bank, Pax-Bank für Kirche und Caritas, SozialBank und Styler Ethik Bank setzen wir uns für die Einhaltung strikter Grenzen für kontroverse Waffen in nachhaltigen Geldanalgen ein.
In einem aktuellen Positionspapier beziehen die Institute Stellung zur ESMA-Fondsnamensrichtlinie für nachhaltige Fonds. Hintergrund: Die in der Richtlinie ausgeschlossenen kontroversen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) bleiben im Umfang hinter den bis dato üblichen Standards für nachhaltige Fonds hinterher. Im Klartext werden dadurch die strengen Kriterien für den Ausschluss kontroverser Waffen deutlich aufgeweicht – und damit der Weg freigemacht für Investitionen u.a. in die Atomwaffenproduktion unter der Nachhaltigkeitsflagge.
Das Positionspapier richtet sich an Entscheidungs- und Einflussnehmer aus Politik, Gesellschafts- und Sozialverbänden.
In der aktuellen FAIR BANKING-Podcastfolge derBIB berichtet unsere Nachhaltigkeitsreferentin Meike Lerner über die Folgen des Omnibus und darüber, warum die Nachhaltigkeit in der Bank darunter nicht wirklich leidet. Außerdem gewährt sie einen Eindruck in die Betriebsökologie und zeigt auf, welche Grenzen ein Umbau der Nachhaltigkeit setzt.
Weitere spannende und unbedingt hörenswerte Podcasts zum Thema Nachhaltigkeit:
Unser Partner für mehr Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen ZUKE Green veröffentlicht mit Nicole Krojer regelmäßig den Podcast Healthcare Changer. Grüner wird’s nicht!
Ebenfalls um Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen geht es im Podcast der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG). Unter dem Titel „Zukunft gestalten“ dreht sich hier alles um das Thema Planetary Health.
Über nachhaltiges Bauen wird im Podcast „Morgenbau“ gesprochen. Die Themen hier: Umnutzen statt abreißen oder das zirkuläre Büro.
Liebe Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
lieber BIB-Freundeskreis,
der Ausbau erneuerbarer Energien nimmt Fahrt auf: Laut Bundesverband WindEnergie (BWE) wurde im ersten Quartal 2025 mit über 4.000 Megawatt so viel Leistung neu genehmigt wie nie zuvor in einem Frühjahr. Dieser Aufwind sei den Reformen der vergangenen Jahre, allen voran der kürzeren Bearbeitungsdauer von Anträgen zu verdanken. Auch bei der Solarenergie gibt es – nicht zuletzt aufgrund sinkender Preise für Solarmodule – positive Entwicklungen.
Dass es mit den erneuerbaren Energien vorangeht, merken wir auch bei der BIB: In den vergangenen Monaten haben uns deutlich mehr Finanzierungsanfragen für entsprechende Projekte erreicht. Vor diesem Hintergrund freut es uns besonders, dass wir mit Tim Dunker einen erfahrenen und engagierten Verantwortlichen für dieses Themenfeld neu gewinnen konnten. Mehr über den Bereich erneuerbare Energien bei der BIB erfahren Sie weiter unten.
Voran geht es aber auch bei anderen ESG-Themen in der Bank, denn bei uns stehen die Uhren – trotz „Stop-the-Clock“ Verfahren – in Sachen Nachhaltigkeit natürlich nicht still. Im heutigen Newsletter gewähren wir Ihnen einen Werkstattblick und berichten über unsere Work-in-Progress-Prozesse.
Viel Spaß beim Lesen unseres aktuellen Newsletters wünscht
Ihr BIB-Team
Seit dem 1. April 2025 bereichert Tim Dunker als Direktor „Erneuerbare Energien“ die Abteilung Institutionen + Unternehmen der BIB. Als ehemaliger Mitarbeiter der NRW.Bank kennt er die (Förder-) Landschaft im Bereich erneuerbare Energien und ist Experte für Projektfinanzierungen in diesem Sektor. In der BIB liegt der Schwerpunkt in Bezug auf erneuerbare Energien auf der Kreditvergabe an Projektentwickler von Windparks und PV-Anlagen. Selbstverständlich stehen wir auch unseren institutionellen Kunden aus den Bereichen Gesundheits-, Sozial- und Wohnungswirtschaft bei der Finanzierung von Projekten im Rahmen der Energiewende zur Seite. Sprechen Sie hierfür direkt Ihren bekannten Ansprechpartner an.
Weitere Informationen zum Bereich Energien und Klimaschutz finden Sie hier.
Ob finanzierte Emissionen, die Frage nach nachhaltigen Krediten oder die Weiterentwicklung des ESG-Risikoscores: Trotz Stop-the-Clock-Verfahren und den damit verbundenen Unsicherheiten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung laufen die Nachhaltigkeitsaktivitäten bei der BIB auf Hochtouren. Erfahren Sie hier, was uns aktuell auf Trab hält.
Der Hick-Hack um die Nachhaltigkeitsberichtspflichten und deren Aussetzen sorgten auch in der BIB anfänglich für Unsicherheit – jedoch nicht für ein Nachlassen der Nachhaltigkeitsaktivitäten. Natürlich wissen auch wir noch nicht, wie die künftige Berichtspflicht aussieht und für wen sie kommt. Dass wir als Bank mit nachhaltiger Ausrichtung den Ball aber weiter hochhalten und auf jeden Fall auf freiwillige Berichterstattung setzen, steht aber fest.
Und natürlich verfolgen wir im Tagesgeschäft noch etliche weitere Themen, die unmittelbar mit der Nachhaltigkeit der BIB und deren Kunden in Verbindung stehen.
Finanzierte Emissionen
Ein Thema, das uns in den vergangenen Monaten dabei besonders beschäftigte, ist die Ermittlung unserer finanzierten Emissionen. Und darum geht’s: Als Bank (ohne Filialnetz) sind die CO2-Emissionen unseres eigenen Geschäftsbetriebs überschaubar. Den größten Impact auf Mensch und Umwelt haben wir durch das Geld, das wir zur Verfügung stellen – sei es als Kredit oder als Geldanlage. Wir sprechen hier von unseren finanzierten Emissionen.
Um diese zu ermitteln, hat sich im Finanzsektor die sogenannte PCAF Methode durchgesetzt (PCAF = Partnership for Carbon Accounting Financials). PCAF unterscheidet zwischen unterschiedlichen Assetklassen (Gewerbliche Immobilien, Private Immobilien, Staatsanleihen, erneuerbare Energien Projekte usw.), denen unterschiedliche Berechnungsfaktoren zugrunde liegen.
Gemeinsam mit einigen anderen Sonderinstituten ist die BIB seit Jahresbeginn in einer Pilotgruppe des IT-Dienstleisters im Genossenschaftsverbunds. Gemeinsam haben wir für die unterschiedlichen Assetklassen die praktische Umsetzung erarbeitet und damit einhergehende Herausforderungen gemeistert.
Als besonders herausfordernd stellte sich dabei die Ermittlung der finanzierten Emissionen in der Assetklasse der gewerblichen Immobilien dar. Grund dafür ist unter anderem die eher maue Datenlage hinsichtlich der tatsächlichen Emissionen bzw. der Energieklasse von Gebäuden im Gesundheits- und Sozialsektor.
Mittlerweile sind wir auf einem guten Weg, um erste Werte für unsere finanzierten Emissionen zu erhalten.
Klar ist aber, dass eine große Aufgabe für die Bank darin liegen wird, die Datenqualität für die Ermittlung der Werte künftig deutlich zu verbessern. Hier sind wir vor allem auf die Angaben unserer Kundschaft angewiesen.
Nachhaltige Kredite
Mit dem Thema nachhaltige Kredite beschäftigen sich mittlerweile sehr viele Banken. Aber was macht einen Kredit eigentlich nachhaltig und welche Konsequenz ergibt sich daraus? Diese Fragen stellen auch wir uns seit einigen Monaten – und waren froh und dankbar, dass sich der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffaisenbanken (BVR) dieses Themas angenommen hat.
In einem Rahmenwerk zu nachhaltigen Finanzlösungen entwickelte der Verband eine pragmatische Herangehensweise für Finanzinstitute innerhalb des Genossenschaftsverbands zur Klassifizierung von Krediten als „nachhaltig“. Auch hier durfte die BIB als Pilotbank als eine der ersten Einsicht in das durch ISS zertifizierte Konzept nehmen. Details daraus dürfen wir jedoch noch nicht kommunizieren.
Nur so viel: Ob das Konzept auf das besondere Geschäftsmodell der BIB adaptiert werden kann, und was das für uns und unsere Kunden heißt, werden wir in den kommenden Monaten bewerten.
Weiterentwicklung des ESG-Scores
Dass ESG-Faktoren mittlerweile wichtig für das Risikocontrolling von Banken sind, ist nicht neu. Der sogenannte ESG-Risikoscore soll dabei helfen, kundenspezifische Risiken zu ermitteln. Wie alle anderen Banken hat auch die BIB im letzten Jahr damit begonnen, entsprechende Fragebögen an Kunden zu versenden.
Aktuell sind wir dabei, diese zu überarbeiten, um noch gezielter die tatsächlichen Risiken bewerten zu können.
Darüber hinaus arbeiten wir daran, die Relevanz der Fragebögen noch einmal deutlich herauszustellen: Zwar ist die Beantwortung der Bögen freiwillig, es wird aber immer deutlicher, ein Verzicht darauf den Einrichtungen zum Nachteil gereicht. Denn bei den bisher eingereichten Fragebögen konnte durchweg eine Verbesserung des ESG-Scores erzielt werden.
Außerdem müssen Banken gegenüber der BaFin künftig rechtfertigen, ob und wie Kunden bewertet werden, und welche Maßnahmen ein verhältnismäßig schlechtes Scoring nach sich zieht.
Kirchliche Investoren gelten als Pioniere der ethisch-nachhaltigen Geldanlage, also der Berücksichtigung von eigenen Wertvorstellungen bei Investitionen. Im aktuellen geopolitischen Umfeld, das von Konflikten und Kriegen bestimmt wird und, in dem internationale Abkommen zunehmend in den Hintergrund rücken, gilt es, die eigenen Werte zu überprüfen – aber auch den engen Schulterschluss zu europäischen Partnern zu wahren.
Eine solche Gelegenheit bot die European Church Investors Conference, die Anfang Juni in London stattfand. Ziel der Konferenz war es, die Gemeinsamkeiten und die Verbindungen von europäisch-kirchlichen Investoren in den Vordergrund zu stellen und mögliche Zusammenarbeiten zu erörtern.
Schwerpunktthemen waren dabei der Umgang mit Rüstungsinvestitionen und der aktive Dialog mit Unternehmen zu Menschenrechten. Die rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Frankreich und UK – selbstverständlich war auch die BIB bei diesem wichtigen internationalen Treffen vertreten.
Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass zwischen den christlichen Investoren auch pan-europäisch mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede bestehen und, dass der Wille und die Notwendigkeit gesehen werden bei der ethisch-nachhaltigen Geldanlage auch international zusammenzuarbeiten.
Im Gesundheitswesen spielt Nachhaltigkeit eine zunehmend wichtige Rolle und die Möglichkeiten zu mehr Nachhaltigkeit sind vielfältiger, als es auf den ersten Blick scheint. Als erste Community für nachhaltige Transformation im Gesundheitswesen der DACH-Region hat es sich ZUKE Green zur Mission gemacht, alle Nachhaltigkeitsinteressierten Akteure des stationären Gesundheitswesens zusammenzubringen. Das Netzwerk der erfolgreichen Community umfasst GeschäftsführerInnen und NachhaltigkeitsmanagerInnen in Kliniken, VertreterInnen von Medizintechnikunternehmen und andere Personengruppen, denen die Zukunft unseres Planeten am Herzen liegt.
Wir freuen, als erste Bank Teil dieser wichtigen Community zu sein und freuen uns auf einen regen Austausch.
Liebe Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
lieber BIB-Freundeskreis,
in den letzten Wochen wurde viel geklagt. Über unsichere Rechtslagen bei den Nachhaltigkeits-Berichtspflichten. Über politische Rückwärtsrollen. Über einen vermeintlichen Bedeutungsverlust von ESG auf dem Finanzmarkt. Wir finden, es ist höchste Zeit, dass wir uns jetzt auch mal den guten Nachrichten widmen, dem Gelingen statt dem Scheitern.
Ein schönes Beispiel für ein solches Gelingen kommt aus dem BIB-Kundenkreis: Mit einem „Klimadinner“ zeigte die Evangelische Diakonissenanstalt Stuttgart, welche Bedeutung das Thema Ernährung für den CO2 Fußabdruck hat – und, dass fleischfreie Ernährung nicht mit Verzicht verbunden ist.
Gute Nachrichten kommen auch aus der Welt der nachhaltigen Geldanlagen: Auf der diesjährigen Nachhaltigkeitskonferenz der Union Investment, einem der größten Fondsanbieter Deutschlands, wurde klar, dass nachhaltige Investments keineswegs an Bedeutung verlieren. Auch klar wurde, dass Nachhaltigkeit im Kern mit der vielbeschimpften Regulatorik weniger zu tun hat als vielmehr mit ökonomischen Überlegungen. Welche das sind, erfahren Sie weiter unten.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Ihr BIB-Team
Ihr BIB-Team
Mit einem „Klimadinner“ sorgte die Diakonissenanstalt Stuttgart im April für ein kulinarisches Highlight in der baden-württembergischen Metropole. Und für viele positiv überraschte Reaktionen angesichts des Geschmackserlebnisses, das auch die vegetarischen und veganen Menüs auslösten. Ziel der Aktion war laut Oberin Carmen Treffinger die Sensibilisierung für die Bewahrung der Schöpfung und den Beitrag, den jeder Mensch dazu leisten kann. Und der ist beim Thema Ernährung gar nicht so klein, wie man meint. In Krankenhäusern beispielsweise ist die Verpflegung für etwa 17 Prozent der Klimawirkungen verantwortlich.[1]
Insgesamt folgten 80 Gäste der Einladung der Ordensschwestern in das Mutterhaus im Stuttgarter Westen, dessen Tische dem Anlass entsprechend festlich gedeckt waren.
Auf dem Speiseplan stand ein 4-gängiges Menü, das je nach Gusto mit Fleisch, vegetarisch oder vegan serviert wurde. „Da wir als Mutterhaus eine friedliche und keine schuldzuweisende Atmosphäre wollten, haben wir Wert darauf gelegt, dass alle drei Essenstile gleich viel CO2 verbraucht haben. Dadurch gab es keine besseren oder schlechteren Menschen, wohl aber viel zu lernen über die klimaunfreundlichen Lebensmittel“, so Carmen Treffinger, die sich damit auf die Impulsvorträge zwischen den Gängen bezog.
Die sorgten für die gewollte Sensibilisierung dafür, welche Lebensmittel zu den „Klimakillern“ gehören und was eine klimaschonende Küche ausmacht. Und sie sorgten für lebhafte Diskussionen an den Tischen und ersten Überlegungen dazu, die neuen Erkenntnisse in den eigenen Alltag zu integrieren. Carmen Treffinger: „Wir haben großen Dank erfahren für die tolle Aufklärungsarbeit. Wir haben Menschen erreicht, die Fleischesser sind, die sich jetzt Gedanken machen und vielleicht umdenken. Tatsächlich ist das Wissen um die Auswirkungen der Ernährung auf den Klimawandel gar nicht so weit verbreitet, wie man meint.“
Gesunde und klimafreundliche Ernährung als Konzept
Im Mutterhaus der Diakonissenanstalt und ihren angegliederten Einrichtungen, dem Diakonie-Klinikum Stuttgart und den Senioreneinrichtungen spielt das Thema Ernährung auch im Alltag eine wichtige Rolle, wie die Ordensschwester betont: „In unserem Krankenhaus wird selbst gekocht, die Küche dort beliefert auch unser Mutterhaus und die angegliederten Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Bereits seit vielen Jahren verfügt die Küche über das Zertifikat „Schmeck den Süden“, das zum Beispiel bestimmte Anforderungen an die Regionalität der verwendeten Produkte stellt. Darüber hinaus achten wir darauf, dass es immer ein vegetarisches Menü gibt und, dass auch in unseren Senioreneinrichtungen moderne Gerichte wie zum Beispiel Kichererbsen in Erdnusssoße angeboten werden. Klar, das mögen nicht alle, aber die Offenheit gegenüber solchen Alternativen ist größer, als man denkt.“
Außerdem kooperieren die Schwestern eng mit dem Foodsharing Café „Raupe Immersatt“. Übriggebliebenes Essen aus den Pflege- und Gesundheitseinrichtungen darf hier zwar nicht weiterverwertet werden. Wohl aber die Lebensmittel aus dem Tagungsbereich des Mutterhauses, etwa übriggebliebene Brötchen.
Für das Klimadinner holten sich die Schwestern mit dem Schloss Beilstein/Haus der Kinderkirche einen erfahrenen Partner ins Boot. Das Schloss unter der Hausleitung von Dr. Brigitte Schober-Schmutz positioniert sich selbst als „Klimaschloss“ und verfügt über die notwendige Erfahrung bei der Zusammenstellung klimafreundlicher Menüs. Unterstützt wurde die Aktion außerdem von der Stadt Stuttgart, die fleißig die Werbetrommel rührte.
Der Erfolg des ersten Klimadinners machte allen Beteiligten Mut, über eine Fortsetzung nachzudenken….
[1] Keller RL, et al.: From bandages to buildings: Identifying the environmental hotspots of hospitals. Journal of Cleaner Production 2021; 319: 128479 CrossRef
Das Thema Ernährung hat in Gesundheitseinrichtungen eine zweifache Bedeutung. Zum einen ist eine pflanzenbasierte Ernährung gut für Patientinnen und Patienten, zum anderen für unseren Planeten. Wie genau sich eine Veränderung der Gemeinschaftsverpflegung bzw. eine Ernährungstransformation auswirkt, wie diese erreicht werden kann und welche weiteren Aspekte mit dem Thema verbunden sind, lässt sich auf der Website von KLUG e.V. nachlesen: Handlungsfeld Ernährung | KLUG.
Die Deutsche Allianz für Klimawandel und Gesundheit (KLUG) kümmert sich in vielfältiger Weise um Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen und bringt Planetary und Human Health zusammen. Zum Thema Ernährung gibt es aktuell auch spannende Projekte, zum Beispiel „DBU Cool Food“. Das Projekt „Cool Food“ zielt darauf ab, die Verpflegung in deutschen Gesundheitseinrichtungen auf die Planetary Health Diet umzustellen, die vorwiegend pflanzlich und umweltfreundlich ist. Mindestens zehn Krankenhäuser sollen durch Workshops und individuelle Unterstützung begleitet werden. Das Projekt nutzt den „Cool Food Pledge“-Rechner zur systematischen Erfassung und Reduktion der ernährungsbezogenen Treibhausgasemissionen. Die Ergebnisse werden öffentlich kommuniziert, um weitere Einrichtungen zur Nachahmung zu motivieren.
Einmal jährlich lädt Union Investment, einer der größten Fondsanbieter Deutschlands und der Geldanlage-Spezialist innerhalb des genossenschaftlichen Verbunds, zu einer Nachhaltigkeitskonferenz ein. Die Konferenz bietet den perfekten Rahmen, um ein Stimmungsbild im Bereich ESG und nachhaltige Investments einzufangen. Eine aktuelle Umfrage der Union Investment unter den institutionellen Anlegern zeigt: knapp 90 Prozent investieren weiterhin nachhaltig.
Damit ist der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozentpunkt gestiegen. Fast 70 Prozent dieser Anlegerinnen und Anleger bewerten die Renditen der nachhaltigen Investments im Vergleich zu konventionellen Geldanlagen als ähnlich oder sogar deutlich besser.
Das zeigt: Nachhaltige Geldanlagen sind nach wie vor und entgegen dem aktuellen Gesamteindruck weiterhin im Fokus. Müssen sie auch. Denn, was ebenfalls auf der Konferenz deutlich wurde: Nachhaltiges Handeln ist ökonomisch gesehen das Gebot der Stunde, jede emittierte Tonne CO2 ist mit Folgekosten von 1.500 Euro verbunden. Gastredner und Wetterexperte Sven Plöger formulierte es ungefähr so: Unsere wohlstandsgetriebene Lebens- und Wirtschaftsweise frisst unseren Wohlstand auf. Und ein Vertreter der Versicherungswirtschaft warnte: Zwischen 1983 und 2023 sind bereits neun Milliarden Euro volkswirtschaftlicher Schaden durch Umweltkatastrophen entstanden, 80 % der Schäden dabei in den letzten drei Jahren der Erhebung. Und: 25 % der Schäden waren nicht versichert. Versicherungen sind dabei das, was die Kanarienvögel im Bergbau waren: Sie erschnuppern die giftigen Gase im Schacht zuerst und ziehen sich zurück. Sprich: Wenn die Versicherungen nicht mehr versichern, liegt was in der Luft.
All das zeigt: Nachhaltiges Handeln ist rationales, wirtschaftliches und risikominimierendes Handeln – und eben kein Trend, der durch einen Wegfall von Regulatorik verschwindet.
Nachdem Anfang des Jahres die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten nach CSRD durch die Ankündigung des sogenannten Omnibus-Verfahrens ins Wanken geriet, ist die Unsicherheit leider nach wie vor groß. Klarheit gibt es allerdings unterdessen darüber, dass die CSRD-Pflicht für Unternehmen der zweiten und dritten Welle um zwei Jahre verschoben wird.
Das sogenannte Stop-the-clock-Verfahren (Omnibus I COM(2025)80) wurde pünktlich verabschiedet, die geplanten Änderungen an der CSRD (Omnibus I COM(2025)81) sollen bis Ende 2025 vorliegen. Unklar ist hier vor allem nach wie vor die Definition des Anwenderkreises. Im ersten Entwurf wurde eine Anhebung des Schwellenwertes bei den MitarbeiterInnen auf 1.000 verlangt, Italien sprach sich jetzt für 500 MitarbeiterInnen als Schwellenwert aus.
Nicht abschließend entschieden ist auch die Rolle des freiwilligen Standards VSME. Hier ist noch zu klären, welche Rolle dieser künftig für Unternehmen mit weniger als 1.000 MitarbeiterInnen spielt und ob er inhaltlich noch angepasst werden muss.
Derweil arbeitet die EFRAG mit Hochdruck an dem CSRD konformen Berichtsstandard ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Dieser soll bis zum 31. Oktober 2025 in einer überarbeiteten Form vorliegen und die Forderungen nach Vereinfachung und Entbürokratisierung umfassen. Im Wesentlichen soll es darum gehen, die Anzahl der qualitativen Datenpunkte zu reduzieren und den Fokus auf vergleichbare, quantitative Daten legen.
Jenseits des EU-Rechts und der Nachhaltigkeitsberichtserstattung hat sich die Bankenaufsicht BaFin aktuell zu der Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Bankgeschäft aus Risikoperspektive geäußert. Auf der Nachhaltigkeitskonferenz der BaFin sagte BaFin Präsident Mark Branson am 9. Mai 2025: „Nachhaltigkeit – oder ESG – bleibt ein zentrales Thema für die Finanzbranche. Insbesondere das E. Also die umweltbezogenen Aspekte von Nachhaltigkeit. Vor allem der Klimawandel, der immer weiter voranschreitet.“
Und weiter: „Das alles bedeutet, dass auch die Risiken für die Finanzbranche steigen. Vor allem die physischen Risiken, also die Risiken durch die konkreten Auswirkungen des Klimawandels. Wenn zum Beispiel häufigere Überflutungen dazu führen, dass mehr Häuser unbewohnbar werden, mehr Betriebe nicht produzieren können und mehr Straßen und Schienen unbrauchbar werden, dann wird sich das auch stärker in den Kreditportfolios der Banken oder in den Schadenssummen der Versicherer niederschlagen.“
In der gleichen Rede stellte er aber auch klar, dass die Guideline der Europäischen Bankenaufsicht EBA, die mit einer Reihe strengerer Anforderungen vor allem mit Blick auf die Erstellung von Transitionspläne einhergeht, für mittelständische Institute – wie die BIB – nicht zur Anwendung kommt.
Liebe Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
lieber BIB-Freundeskreis,
können Investitionen in Rüstung und Waffen nachhaltig sein? Wir sagen klipp & klar: Nein! Investitionen in Rüstung sind angesichts der geopolitischen Gesamtsituation so wichtig wie lange nicht mehr. Aber nachhaltig sind sie nicht. Das sehen nicht nur wir so, sondern auch sieben weitere Sonderinstitute, die gemeinsam mit uns ein Positionspapier erarbeitet und veröffentlicht haben.
Dass diese Haltung nicht selbstverständlich ist, zeigt die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) aus dem letzten Herbst. Darin ermöglichte die DK erstmals eine uneingeschränkte Aufnahme von Rüstungsunternehmen in als nachhaltig deklarierte Finanzprodukte. Zuvor waren nur Unternehmen als nachhaltig klassifizierbar, die nicht mehr als zehn Prozent des Umsatzes mit Waffen bzw. Rüstung erwirtschafteten.
Seit der Aufweichung haben etliche Fondsanbieter und auch Assetmanager von den neuen Regeln Gebrauch gemacht und Rüstungsunternehmen uneingeschränkt mit dem Nachhaltigkeitslable versehen.
Für uns kommt dieser Schritt nicht in Frage. Als Bank mit ethisch-nachhaltiger Geschäftsphilosophie, die das Prinzip der nachhaltigen Geldanlage in den vergangenen Jahrzehnten mitgeprägt hat, versichern wir unseren Kunden: von uns initiierte nachhaltige Geldanlagen bleiben bei uns frei von Rüstung. Für unsere Eigenanlagen beispielsweise gilt auch weiterhin ein Investitionsverbot für Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit der Entwicklung, der Produktion und dem Verkauf von Waffen und Kriegsgerät erwirtschaften.
Neben der BIB – BANK IM BISTUM ESSEN zählen folgende Banken zu den Unterzeichnern des Positionspapiers:
Darüber hinaus unterstützt das Forum Nachhaltige Geldanlage (FNG) unsere Position.
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