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Eine Biene sammelt Nektar auf einer leuchtend gelben Sonnenblume

Gemeinsam Zukunft gestalten

BIB FAIR BANKING STIFTUNG der BANK IM BISTUM ESSEN eG

In Zeiten knapper werdender öffentlicher Kassen wird die Suche nach alternativen Geldquellen auch für kirchliche und karitative Einrichtungen immer bedeutsamer. Unsere Stiftung fördert aus ihren Erträgen kirchliche und karitative Projekte und Einrichtungen. Zusätzlich gibt sie jedem die Möglichkeit, mit der Errichtung einer eigenen Stiftung, mit Zustiftungen oder Spenden gezielt in seinem Sinne Projekte zu unterstützen.

Die Bank-Stiftung

Die BIB FAIR BANKING STIFTUNG ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des privaten Rechts und unterliegt der Stiftungsaufsicht durch das Bistum Essen. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von kirchlichen und karitativen Einrichtungen und Projekten.

Lassen Sie sich anstiften

Unterstützen Sie die Arbeit der Bank-Stiftung durch eine Spende oder Zustiftung oder gründen Sie im Rahmen eines Treuhandvertrags eine eigene Stiftung. Unsere StiftungsberaterInnen unterstützen Sie gerne dabei.

  • Die Spende
    Sie spenden einen beliebigen Betrag an die Stiftung. Ihre Zuwendung wird im gleichen oder folgenden Jahr für die Zwecke der Stiftung verwandt.
  • Die Zustiftung
    Sie erhöhen mit Ihrer Zuwendung das Kapital der Stiftung. Nur die erwirtschafteten Erträge werden zur Erfüllung des Stiftungszwecks der BIB FAIR BANKING STIFTUNG eingesetzt. Das Kapital bleibt erhalten. Zustiftungen sind ohne Betragsbegrenzung möglich.
  • Die Treuhandstiftung
    Ab 50.000 Euro können Sie eine unselbstständige Stiftung ins Leben rufen, die Ihren Namen trägt und deren Zweck Sie selbst bestimmen. Die Verwaltung des Kapitals und die Verwendung der Erträge übernimmt die BIB FAIR BANKING STIFTUNG kostenlos und zugleich ertragreich für Sie.

Die Kontonummer der BIB FAIR BANKING STIFTUNG

IBAN: DE28 3606 0295 0018 0000 16
BIC: GENODED1BBE

Logo der BIB Stiftung
Wer kann stiften?

StifterIn kann jede natürliche Person werden, die nach dem Gesetz voll geschäftsfähig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie jede juristische Person. StifterInnen haben eine Idee oder Vorstellung, die sie bewegt und mit der sie etwas bewegen möchten. Sie müssen bereit sein, sich von Vermögenswerten zugunsten eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks für immer zu trennen. Stiftungszwecke sind sehr vielfältig. Meist sind Stiftungen steuerbegünstigten, also gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken gewidmet. Es gibt operative Stiftungen, die ihre Zwecke selbst realisieren, und rein fördernde Stiftungen, die Dritte bei deren Aufgaben unterstützen. Stiftungszwecke können zum Beispiel Stipendien an KünstlerInnen, Zuschüsse an Pflegeheime oder der Schutz bedrohter Tiere sein.