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Aufgeklappter Laptop, vor dem "ESG" steht

Transparenz

Um Kapital in nachhaltige Anlagen oder Wirtschaftstätigkeiten zu lenken, ist Transparenz bezüglich der Nachhaltigkeitskriterien gefordert.

Mit der Offenlegungsverordnung sorgt die EU für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei nachhaltigen Finanzprodukten. Ziel ist es, Investitionen in nachhaltige Anlagen oder Wirtschaftstätigkeiten zu fördern. So müssen Anbieter zum Beispiel angeben, wie sie mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen und welche negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Umwelt und Gesellschaft (sogenannte PAI - Principal Adverse Impacts) sie berücksichtigen.

Besonders wichtig für AnlegerInnen ist die Unterscheidung zwischen zwei Produktkategorien:

  • Artikel-8-Fonds („hellgrün“)
    Diese Fonds werben mit ökologischen oder sozialen Merkmalen der Anlagen.
  • Artikel-9-Fonds („dunkelgrün“)
    Solche Fonds verfolgen ein konkretes nachhaltiges Anlageziel – zum Beispiel einen Beitrag zum Klimaschutz.

Bei der BIB achten wir darauf, dass diese Merkmale den Vorgaben entsprechend transparent erklärt bzw. belegt sind. So schaffen wir mehr Sicherheit und Orientierung für alle KundInnen, die ihr Geld nachhaltig anlegen möchten. 

Unsere sozial-ökologischen Finanzangebote für Sie:

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