* Bitte beachten Sie, dass es insbesondere bei Börsenorders in marktengen Wertpapieren zu Teilausführungen kommen kann und eine Order in zwei oder mehr Teilen ausgeführt wird. In diesem Fall werden die Transaktionsentgelte je Einzelabrechnung berechnet. Im Fall von Teilausführungen in XETRA und bei Auslandsbörsen werden Aufträge unter den Prämissen einer Ausführung zum gleichen Kurs und für den gleichen Abrechnungstag zusammengeführt und als summierter Auftrag abgerechnet. Die Entgeltabrechnung erfolgt, sofern die o.g. Prämissen gleichzeitig erfüllt sind, nur für die zusammengeführten Teilausführungen. Im Direkthandel erfolgt die Orderausführung ohne Teilausführung. Wir behalten uns vor, ggf. anfallende fremde Spesen (z.B. Maklercourtage gem. gültiger Börsenregelung, Broker-Fees und Clearstream-Gebühren) bei den Transaktionen weiter zu belasten. Wenn Ihre Aufträge an internationalen Börsen (nicht Euro-Land) über Ihr Euro-Verrechnungskonto abgerechnet werden, erfolgt die Umrechnung der jeweiligen Währung zum aktuellen Devisengeld- bzw. Devisenbriefkurs des Abrechnungstages. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtheit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit Einzelheiten zum Wechselkurs und soweit möglich die Aufgliederung der fremden Kosten zu erläutern.