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Zwei Geschäftsmänner im Büro im Gespräch

Geschäftskonto

Mit dem Geschäftskonto Ihrer BIB stehen Ihnen alle Funktionen für den professionellen Zahlungsverkehr zur Verfügung – per Online-Banking auch grenzüberschreitend und unabhängig von Uhrzeit oder Datenvolumen.

Jetzt beraten lassen

    Lohn und Gehalt einfach auszahlen

    Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

    Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum

    Das Firmenkonto für alle

    Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.

    Das geht alles

    OnlineBanking und VR Banking App für Firmenkunden

    Zahlungsverkehr in Deutschland, Europa oder weltweit abwickeln

    Gratis girocard

    Banking per Software

    BIB FAIRpayment

    Unser Zahlungsverkehrskonto für Institutionen + Unternehmen

    LeistungsgruppeLeistungPreis
    AllgemeinKontoführung2,90 € p. M.
    Beleglose Transaktionen1Ausgehende Transaktionen – Buchungsposten
    Ausgehende Transaktionen – Arbeitsposten
    Eingehende Transaktionen – Gutschriften / Lastschriften
    0,06 €
    0,06 €
    0,06 €
    Sonstige Transaktionen1Beleghafte Transaktionen
    Transaktionen via Telefonbanking
    3,00 €
    3,00 €
    Bargeld1Bargeldeinzahlung Automat
    Bargeldeinzahlung Kasse / Safebag
    1,00 €2
    3,00 €2
     
    Auszüge3Elektronisch
    Post
    Auszugsdrucker
    frei
    1,00 € + Porto
    1,00 €
    Kartengirocard4
    Business Classic
    Business Gold
    Firmenlogo Kreditkarte
    7,50 € p. a.
    40,00 € p. a.
    110,00 € p. a.
    250,00 €5
    KontomanagementVR-Banking App
    OnlineBanking – Internet-Browser
    Profi cash – im Paket inkl. Support
    frei
    frei
    7,90 € p. M.
    LegitimationsverfahrenSm@rt-TAN photo
    VR SecureGo plus
    HBCI Chipkarte
    HBCI Chipkartenleser
    EBICS – Kunden-ID
    27,50 €5
    frei
    7,50 € p. a.
    69,00 €5
    14,90 € p. M.

    1 Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.
    2 je Transaktion
    3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt.
    4 girocard mit Co-Branding Maestro; VPAY wird nicht angeboten.
    5 einmalig

    Weitere Services & Leistungen für Sie

    Zwei Männer im Anzug unterhalten sich auf einem Parkplatz vor einer geöffneten Autotür

    Firmenkreditkarte

    Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos.

    Unternehmerin mit Computer auf dem Schreibtisch bei der Arbeit

    OnlineBanking

    OnlineBanking, das genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist.

    FAQ zum Geschäftskonto

    Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

    Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

    Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?

    Ihre BANK IM BISTUM ESSEN eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.

    Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?

    Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre BANK IM BISTUM ESSEN eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.

    Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
    • Bei allen Zahlungen,
       

      • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
      • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
      • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
      • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
      • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

      unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

    Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

    Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.

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