Die Einzeltitelauswahl durch Union Investment
Für den Erwerb dieser Vermögensgegenstände (VM) werden Ausschlusskriterien festgelegt. Beispielsweise werden Unternehmen, die Streumunition und Landminen produzieren oder Kernarbeitsnormen und Menschenrechte verletzen, ausgeschlossen. Ebenso werden solche Unternehmen ausgeschlossen, die signifikante Umsätze in Bereichen wie z.B. Rüstungsgüter, gebrannter Alkohol und Tabak erzielen. Ergänzt wird der Nachhaltigkeitsansatz durch aktives Wahrnehmen der Aktionärsrechte (Engagement). Bei verzinslichen Wertpapieren werden Staaten, die Menschenrechte systematisch verletzen oder die Todesstrafe praktizieren ebenfalls ausgeschlossen. Daran anschließend werden die vergangenen und gegenwärtigen Nachhaltigkeitsaktivitäten der Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten (GM) auf Basis eines Best-in-Class-Ansatzes analysiert. Aus dem verbleibenden Anlageuniversum wählt das Fondsmanagement (FM) der Union Investment Einzeltitel nach der Renditeerwartungen aus. Mit dem Fonds werden darüber hinaus auch nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung getätigt. Weiterhin werden beim Erwerb von Wertpapieren (WP) und Geldmarktinstrumenten (GM) nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Anlagestrategie orientiert sich an einem Vergleichsmaßstab, wobei versucht wird, dessen Wertentwicklung zu übertreffen. Das Fondsmanagement (FM) kann durch aktive Über- und Untergewichtung Vermögenswerte wesentlich – sowohl positiv als auch negativ – von diesem Vergleichsmaßstab abweichen. Darüber hinaus sind Investitionen in Titel, die nicht Bestandteil des Vergleichsmaßstabs sind, jederzeit möglich.