Neue gesetzliche Vorgabe bei Überweisungen
Ab dem 9. Oktober 2025 gilt EU-weit: Vor der Freigabe (Autorisierung) von Überweisungen führen Banken eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) durch.
Das bedeutet für Sie:
• Name und IBAN müssen übereinstimmen – der Name muss der Angabe im Ausweis oder Handelsregister entsprechen.
• Die Empfängerbank prüft automatisch, ob die Angaben zusammenpassen.
• Der Abgleich erfolgt direkt anhand der von Ihnen eingegebenen Daten.
Ziel der neuen EU-Regelung: Mehr Sicherheit und weniger Fehlüberweisungen.
Betroffen sind alle Standard- und Echtzeitüberweisungen in Euro im Europäischen Wirtschaftsraum.